Seiteninhalt
Immissionsschutzbeschwerden
Beschwerden richten sich vorrangig gegen Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Je nachdem, ob die Beschwerden anlagenbezogenen oder verhaltensbezogenen Ursprungs sind, können nachfolgend genannte Stellen Auskunft geben:
- Anlagenbezogene Beschwerden: Gewerbelärm, Industrielärm, Baulärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Strahlen
-> Ansprechpartner sowie Ansprechpartnerinnen beim Kreisumweltamt - Verhaltensbezogene Beschwerden Gaststättenlärm, Veranstaltungslärm, Nachbarschaftslärm, Gerüche
-> Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
10.07.2017