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Immissionsschutzgenehmigungen

Industrie- und Gewerbebetriebe, die durch ihre Emissionen in besonderem Maße die Umwelt beeinträchtigen können, unterliegen der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG). Die Genehmigungsverfahren werden von der unteren Umweltschutzbehörde unter Beteiligung weiterer Fachbehörden durchgeführt. In diesen Genehmigungsverfahren werden alle Umweltbelange wie Luft und Lärm, Wasser und Abfall, Natur und Landschaft geprüft.

Für kleinere gewerbliche Anlagen erfolgt diese Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Hierbei beteiligt die Baugenehmigungsbehörde die untere Umweltschutzbehörde. Sie vertritt darüber hinaus die Belange des Immissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne).

Für größere Industrie- oder Störfallanlagen ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.

Einen Überblick, welche Unterlagen benötigt werden, ist dem Inhaltsverzeichnis unter Immissionsschutzrechtliche Formulare zu entnehmen. Bei Fragen stehen die  Ansprechpersonen gern zur Verfügung.

Umfangreiche Informationen zu Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG sind auch dem vom zuständigen Ministerium herausgegebenen "Leitfaden für ein optimiertes und beschleunigtes Verfahren in NRW" zu entnehmen.

Besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehen die Genehmigungen von

  • Windkraftanlagen
  • Tierhaltungsanlagen
  • Biogasanlagen
13.07.2017