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Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft sowie sonstige Kultur- und Sachgüter vor schädlichen

  • Luftverunreinigungen,
  • Lärm,
  • Gerüche,
  • Licht,
  • Erschütterungen,
  • Strahlen und
  • ähnlichen Umwelteinwirkungen

zu schützen.


Zu den Aufgaben der unteren Umweltschutzbehörde zählen Genehmigungsverfahren sowie die Überwachung und Kontrolle des Immissionsschutzes, bezogen auf den Betrieb von Anlagen. Anwohner von Anlagen haben einen Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei Beschwerden wird der Sachverhalt überprüft und entschieden, welche Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen werden müssen. Vorrangig richten sich die Beschwerden gegen Lärm-, Geruchs- und Staubbelästigungen. 

Weitergehende Informationen sind den angebotenen Links zu entnehmen.