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Neuausweisung des Wasserschutzgebietes
"Petershagen-Gorspen-Vahlsen"

Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Gorspen-Vahlsen
der Stadtwerke Petershagen ist gemäß der §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
35 Landeswassergesetz (LWG) die Ausweisung des Wasserschutzgebietes „Petershagen- Gorspen-Vahlsen“
beabsichtigt. 
Das neue Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf Gemarkung Gorspen-Vahlsen (052736), Flure 2 und 3
und auf die Gemarkung Bierde (052708), Flure 1, 2, 3 und 4. Es gliedert sich in die weitere Schutzzone (Zone III),
diese unterteilt in die Zonen III A und III B, die engere Schutzzone (Zone II) und den Fassungsbereich (Zone I).  
Z.Zt. läuft die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit den dazugehörigen Erläuterungen und Plänen wird
in der Zeit vom 04. März 2019 bis einschließlich 03. April 2019 in den Räumen der Stadtwerke Petershagen und
in der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke ausgelegt.

Zudem können Sie hier den Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung nebst der Anlage A und die
dazugehörigen Karten (Anlagen B und C) einsehen. Das hydrogeologische Gutachten kann über den
Link  https://databox-mi-lk.krz.de/#/public/shares-downloads/rgDwesTgFj6U6LsI8sGwdK8PEdzsbOXveingesehen werden.

Sofern Sie sich zu der geplanten Neuausweisung des Wasserschutzgebietes äußern möchten, bitte ich um Ihre Anregungen
und Änderungsvorschläge bis zum 18. April 2019.

Der Entwurf der Verordnung und das zugrunde liegende Gutachten können mit den Beteiligten erörtert werden (§ 113 LWG).
Findet ein Erörterungstermin statt, ergeht zu dem Termin eine gesonderte Ladung.

Verordnung und Anlage A

Anlage B

Anlage C


27.02.2019