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Förderprogramme im Kreis Minden-Lübbecke


Die Mittelreservierung für das Klimaschutz-Förderprogramm „Mühlenkreis zukunftsfit“ ist abgeschlossen. Es können keine weiteren Anfragen auf Mittelreservierung gestellt werden. Anfragen auf Mittelreservierung im Programm „Klimaresilienz und Biodiversität“ sind weiterhin möglich!


Förderprogramme im Kreis Minden-Lübbecke

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist es wichtig, auf allen Ebenen Treibhausgasemissionen zu senken. Um Bürgerinnen und Bürger im Kreis Minden-Lübbecke zu unterstützen und um Anreize für Investitionen in den Klimaschutz zu setzen, hat die Kreisverwaltung das Förderprogramm „Mühlenkreis zukunftsfit“ ins Leben gerufen.

Zunehmend problematisch werden auch die Folgen des Klimawandels. Passend dazu veröffentlicht der Kreis Minden-Lübbecke das Förderprogramm „Klimaresilienz und Biodiversität“ zur Anpassung an Hitze und Starkregen durch Begrünung und Entsiegelung von Flächen sowie zum Schutz der Biodiversität.

Wichtig: Es sind rückwirkend keine bereits umgesetzten Maßnahmen zuwendungsfähig. Bitte beachten Sie, dass keine Auftragsvergabe/Anschaffung vor Erhalt der Bestätigung der Mittelreservierung erfolgt sein darf (Für Details zum Ablauf bitte Förderrichtlinien beachten).

Bei Fragen zu den Förderungen nutzen Sie bitte unsere Förderprogramm-Hotline +49 571 807 26801. Sie erreichen uns montags von 11-13 Uhr sowie donnerstags von 14-16 Uhr.


Mühlenkreis zukunftsfit

„Mühlenkreis zukunftsfit“ – Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen

Der Kreis Minden-Lübbecke möchte klimafreundliche Technologien und Maßnahmen zum Klimaschutz im Kreisgebiet anstoßen und fördern. Folgende Förderbausteine enthält das Förderprogramm „Mühlenkreis zukunftsfit“:

  • Stecker-Solar-Geräte

  • Photovoltaik Batteriespeicher im Bestand

  • Klimafreundliche Heizungsanlagen

  • Lastenrad

  • Fahrradkinderanhänger

  • Elektrische Zwei- und Dreiräder

Die Förderquoten und Antragsberechtigungen unterscheiden sich je nach Förderbaustein. Alle Informationen, die allgemeinen Bestimmungen und das Antragsverfahren finden Sie in der Förderrichtlinie.

Sie haben nach Bestätigung der Mittelreservierung Ihre Maßnahme umgesetzt und wollen jetzt einen Antrag auf Förderung stellen?

Nach Prüfung der Anfrage erhält der/die Antragstellende ein Schreiben über die Mittelreservierung für eine festgesetzte Geltungsfrist und ein Förderkennzeichen. Innerhalb dieser Frist kann der/die Antragstellende die Maßnahme umsetzen bzw. die Anschaffung tätigen und den Antrag auf Förderung, zusammen mit den dafür erforderlichen Unterlagen (siehe dazu die jeweiligen Förderbausteine), stellen.

Klimaresilienz und Biodiversität

„Klimaresilienz und Biodiversität“ – Das Förderprogramm für Klimafolgenanpassung

Der Kreis Minden-Lübbecke stellt ein Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Entsiegelung zum Zweck der Begrünung mit heimischen Arten auf. Folgende Förderbausteine enthält das Förderprogramm „Klimaresilienz und Biodiversität“:

  • Dachbegrünung

  • Fassadenbegrünung

  • Entsiegelung zum Zwecke der Begrünung

Die Förderquoten und Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Förderbaustein. Alle Informationen, die allgemeinen Bestimmungen und das Antragsverfahren finden Sie in der Förderrichtlinie.

Unter folgendem Link können Sie eine Handreichung zur Dachbegrünung (Pflanzenliste) sowie die verpflichtende Pflanzenliste zur Begrünung von Fassaden abrufen.

Sie haben die Förderrichtlinie gelesen und wollen jetzt eine Anfrage auf Mittelreservierung stellen?

Hier wird die Maßnahme oder Anschaffung kurz beschrieben und aussagekräftige Unterlagen zum Fördergegenstand werden beigefügt (Kostenvoranschlag, Angebot, Datenblatt etc.). Aus den Unterlagen muss erkennbar sein, dass die in dieser Richtlinie geforderten Bedingungen für die Fördermaßnahme eingehalten werden. Der Auftrag darf hier noch nicht vergeben sein. Jetzt Anfrage auf Mittelreservierung stellen.

Sie haben nach Bestätigung der Mittelreservierung Ihre Maßnahme umgesetzt und wollen jetzt einen Antrag auf Förderung stellen?

Nach Prüfung der Anfrage erhält der/die Antragstellende ein Schreiben über die Mittelreservierung für eine festgesetzte Geltungsfrist und ein Förderkennzeichen. Innerhalb dieser Frist kann der/die Antragstellende die Maßnahme umsetzen bzw. die Anschaffung tätigen und den Antrag auf Förderung, zusammen mit den dafür erforderlichen Unterlagen (siehe dazu die jeweiligen Förderbausteine), stellen. Jetzt Antrag auf Förderung stellen.