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Naturschutzbeirat

Das Naturschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt, dass bei jeder unteren Naturschutzbehörde (dies sind die Kreise und kreisfreien Städte) zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ein Naturschutzbeirat zu bilden ist.

Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

  • den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
  • der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und
  • bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Der Beirat besteht laut Naturschutzgesetz aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern; dazu gibt es noch die gleiche Anzahl von Stellvertretern. Sie werden auf Vorschlag der im Gesetz vorgesehenen Verbände jeweils für eine Kommunalwahlperiode durch den Kreistag gewählt.

Der Vorsitzende ist Herr Rainer Vogt.
Die stellvertretende Vorsitzende ist Frau Christina Preußendorff.

Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind öffentlich.