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Reiten
Für das Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW ein gültiges Reitkennzeichen erforderlich. Das Reitkennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln und jährlich zu erneuernden Plaketten.
Es ist bei jedem Ausritt beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anzubringen. Das Kennzeichen ist nicht an ein bestimmtes Pferd, sondern an den Halter oder Halterin gebunden. Weitere Hinweise sind auf dem Merkblatt zur Reitregelung zu finden.
Der Antrag auf Erteilung eines Reitkennzeichens und/oder einer Reitplakette ist in unserem Bürgerservice zu stellen. Die Höhe der Reitabgabe zuzüglich Gebühren/Auslagen ist diesem Informationsblatt zu entnehmen.
07.07.2017