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Kopfweidenpflege

Im Kreisgebiet gibt es zahlreiche Kopfweiden, die prägende Bestandteile der Kulturlandschaft sind. Die Höhlen der alten Bäume sind unverzichtbare Lebensräume für viele verschiedene Pflanzen und Tiere. Um ein Auseinanderbrechen der Weiden zu verhindern, sind in einem Abstand von 7 Jahren Pflegemaßnahmen unbedingt erforderlich. Diese Arbeiten werden in der Regel von Eigentümern oder Eigentümerinnen, Pächtern sowie Pächterinnen oder auch naturschutzorientierten Vereinen oder Verbänden durchgeführt.

Seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum investiven Naturschutz (ELER-Richtlinie) vom 29.07.2015 wird der Instandsetzungsschnitt von Kopfweiden über diese Richtlinie gefördert. Antragsberechtigt sind juristische Personen. Hierzu gehören auch alle privatrechtlich eingetragenen Vereine. Für den Kopfbaumschnitt wird ein Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Baum als Festbetrag gewährt.

Da natürliche Personen über die og. Richtlinie nicht antragsberechtigt sind, gibt es für diesen Personenkreis die Möglichkeit, eine Zuwendung nach der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) zu beantragen.

06.07.2017