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Kreiskulturlandschaftsprogramm
Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bietet der Kreis Minden-Lübbecke ein Kulturlandschaftsprogramm (KKLP) an. Es richtet sich an Landwirte, die sich für die Dauer von mindestens fünf Jahren verpflichten, die Flächen gemäß den vereinbarten Bewirtschaftungsgrundsätzen zu bearbeiten.
Gefördert wird die- naturschutzgerechte Nutzung von Ackerrandstreifen und Äckern,
- Umwandlung von Acker in extensives Grünland,
- naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland,
- naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Biotopen,
Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen in Verbindung mit extensiver Nutzung
Die Nutzungseinschränkungen oder der Pflegeaufwand werden durch Förderprämien vom Land NRW und der EU ausgeglichen.
Ausführlichere Informationen sind dem bereitstehenden Flyer Broschüre Kreiskulturlandschaftsprogramm zu entnehmen.
05.07.2017