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Regenwasserhygiene

In den letzten Jahren wird immer häufiger Regenwasser als Brauchwasser im häuslichen Bereich genutzt, um kostbares Trinkwasser einzusparen (zum Beispiel Toilettenspülung). Als erfreulichen Effekt dieser Maßnahme werden durch den entsprechend geringeren Bezug von Trinkwasser auch Kosten bei den Wassergebühren eingespart.

Allerdings ist für das über die Regenwassernutzungsanlage im Haus verwendete und der öffentlichen Abwasseranlage zugeleitete verschmutzte Niederschlagswasser die übliche Kanalbenutzungsgebühr zu entrichten.

Daher muss die Nutzung von Regenwasser im Haus bei den Abwasserbetrieben der jeweiligen Städte und Gemeinden angezeigt werden. Auch das Gesundheitsamt muss über den Betrieb einer Brauchwasseranlage informiert werden.

Um die Regenwassermenge nachweisen zu können, die über die  Hausentwässerung der öffentlichen Kanalisation zugeleitet wird, ist  ein eichfähiger Wasserzähler in der Zulaufleitung zwischen Zisterne und Hausinstallation einzubauen. 

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes:

  1. Hygienische Beratung und Abnahme der Regenwassernutzungsanlagen

  2. Beratung zur hygienisch einwandfreien Auslegung der Regenwassernutzungsanlagen.

Wir beraten und informieren Sie:

  • über Möglichkeiten und Einschränkungen, die bei der Nutzung zu beachten sind;

  • über hygienisch-technische Anforderungen zum Betrieb der Anlagen.

 

 

 

Weitere Informationen: