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Wasserschutzgebiete

Im Kreis Minden-Lübbecke wird in 22 Wasserschutz- und 4 Heilquellenschutzgebieten Grundwasser zur Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Heilquellwasser zutage gefördert. Zum Schutz der wertvollen Ressource Grundwasser vor qualitativer und quantitativer Beeinträchtigung wurde für jedes dieser Gebiete eine Schutzgebietsverordung erlassen, welche bei allen Handlungen in den Wasserschutzgebieten zu beachten ist. Unterteilt werden die Schutzgebiete in die Zonen I (unmittelbarer Fassungsbereich) bis III (weitere Zone des Einzugsgebietes der Förderbrunnen).

Die jeweiligen Gebietsabgrenzungen befinden sich über die per Link angebotenen Karten oder das geografische Informationssystem.


Rund zwei Drittel aller Flächen im Kreisgebiet werden landwirtschaftlich genutzt. Da diese Flächen teilweise in den Wasserschutzgebieten liegen, wurde zum Schutz des Grundwassers vor den mit der landwirtschaftlichen Nutzung verbundenen Einträgen in dieses 1993 die „Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Kreis Minden-Lübbecke“ gegründet.