Grundwasserbewirtschaftung
Im Kreis Minden-Lübbecke fördern insgesamt 15 öffentliche Wasserversorgungsunternehmen überwiegend aus den Lockersedimenten der Weser und der Saale-Kaltzeit Grundwasser zur Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser. Das mittels Förderbrunnen entnommene Grundwasser wird in Wasserwerken aufbereitet und gelangt anschließend über Rohrnetze zum Endverbraucher. Die jährliche Verbrauchsmenge im Kreis Minden-Lübbecke beträgt circa 25 Mio. m³, wovon rund 25 % an Nachbarkreise (hauptsächlich Kreis Herford) abgegeben werden.
Wer für private oder gewerbliche Zwecke eine Grundwasserförderung beabsichtigt, benötigt hierfür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Dies gilt auch für den Fall, dass das Wasser nicht verbraucht, sondern lediglich zum Zwecke der Grundwasserabsenkung - zum Beispiel im Rahmen von Tiefbauarbeiten - abgeleitet werden soll. Die für die Beantragung der entsprechenden Erlaubnis notwendigen Antragsformulare stehen auf dieser Seite zum Download bereit.
Ausnahmsweise erlaubnisfrei ist das Entnehmen von Wasser in nur geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck und zum Beispiel die Entnahme für einen Haushalt mittels eines Hausbrunnens zur Eigenversorgung (Bedarf eines Einfamilienhauses, zum Beispiel zur Bewässerung des Gartens), wenn und soweit durch die Entnahme keine signifikanten Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu erwarten sind. Sobald allerdings mehrere Eigentümer gemeinsam eine Eigenwasserversorgung betreiben, besteht Erlaubnispflicht.
Zu beachten ist in jedem Fall: Wenn das geförderte Wasser nicht nur zur Gartenbewässerung, sondern auch im Haushalt selbst (zum Beispiel Waschmaschine, Toilette) verwendet wird, besteht auch die Pflicht zur Anzeige beim Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke.