Heizöllagerung
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff. Bereits geringe Mengen reichen aus, um unser Trinkwasser nachhaltig zu schädigen. Auch im privaten Bereich müssen Heizöltanks daher so betrieben werden, dass kein Heizöl austreten und in den Untergrund gelangen kann. Um dies sicherzustellen, muss der Betreiber seine Anlage einmalig (in der Regel vor der Inbetriebnahme) und unter bestimmten Voraussetzungen sogar wiederkehrend durch zugelassene Sachverständige überprüfen lassen.
Innerhalb von Heilquellen- und Wasserschutzgebieten (abhängig von der Zone) gelten folgende Prüfpflichten und -fristen:
- alle unterirdischen Tankanlagen (Prüffrist: 2,5 Jahre)
- oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1 m³ (Prüffrist: 5 Jahre)
Außerhalb von Wasserschutzgebieten gelten folgende Regelungen:
- alle unterirdischen Tankanlagen (Prüffrist: 5 Jahre)
- oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 10 m³ (Prüffrist: 5 Jahre)
Oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1 m³ sind einmalig vor der Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Ob sich die Anlage innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet, kann den Übersichtskarten entnommen werden. Auch alle übrigen Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Diese Anlagen werden durch das Umweltamt überwacht.
Wichtige Informationen für Betreiber von Heizöltanks aus Polyethylen (PE)
Der Bundesverband Lagerbehälter e.V. hat darauf hingewiesen, dass PE-Tanks auf einen sicheren Betrieb von 30 Jahren ausgelegt seien. Da der sichere Betrieb darüber hinaus nicht dauerhaft gewährleistet werden kann, besteht im Einzelfall möglicherweise ein erhöhtes Betriebsrisiko. Das Umweltministerium hat daher durch Erlass vom 12.07.2017 geregelt, dass auch bei nicht prüfpflichtigen PE-Tanks, die eine Lebensdauer von 30 Jahren überschritten haben, eine wiederkehrende Prüfung anzuordnen ist. Sofern Sie also Betreiber/in von PE-Heizöltanks sind und Ihre Anlage noch nicht durch einen Sachverständigen überprüft worden ist, werden Sie hiermit gebeten, die Prüfung umgehend zu veranlassen.
Für weitere Informationen stehen unsere Ansprechpersonen gern zur Verfügung.