Akute Erkrankung
Sie wurden positiv auf das SARS-CoV2-Virus getestet?
Auf Grund der zum 1. Februar auslaufenden Quarantänepflicht ist keine Selbstmeldung mehr beim Gesundheitsamt erforderlich und möglich.
Sind Sie akut erkrankt, ohne dass Sie Kontakt mit anderen Menschen hatten? Bei schweren Symptomen - Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl - wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder - außerhalb der Sprechzeiten - an den ärztlichen Notdienst der KVWL unter der Telefonnummer 116 117. Besprechen Sie Ihre Situation bitte auf jeden Fall zunächst telefonisch! Haben Sie nur leichte Krankheitssymptome, bleiben Sie zuhause, und schonen Sie sich. Sie müssen nicht in eine Arztpraxis fahren. Eine Krankschreibung können Sie auch telefonisch erhalten.