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Kontakte & Quarantäne
Sie wurden positiv auf das SARS-CoV2-Virus getestet?
Auf Grund der zum 1. Februar auslaufenden Quarantänepflicht ist keine Selbstmeldung mehr beim Gesundheitsamt erforderlich und möglich.
Aktuell gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regeln:Infizierte Beschäftige in vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Es gilt ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
- Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit muss der oder die Beschäftigte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
- Dem Arbeitgeber ist der Nachweis einer negativen Testung (Coronaschnelltest, PCR-Test oder der PCR-Test mit Ct-Wert über 30) vorzulegen.
- Eine Anordnung der Behörde ist weder für den Beginn noch für die Beendigung des Tätigkeitsverbots erforderlich.