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Urlaub und Reisen

Neu seit dem 1. Juni 2022

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete, die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise sowie die Anerkennung weiterer Impfstoffe zum Zwecke der Einreise.

  • Die Kategorie der Hochrisikogebiete wird gestrichen.  Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.
  • Impfnachweis:  Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit den von der WHO anerkannten Impfstoffen Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers geimpft ist. Im Fall einer Impfung mit einem der oben genannten von der WHO anerkannten Impfstoffe ist 270 Tage nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit den oben gennannten Impfstoffen oder von der EMA zugelassenen Impfstoffen nötig.

Nährere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html


sowie auf den Seiten des RKI:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Falls kurzfristig neue Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ausgewiesen werden müssen, finden Sie weitere Informationen hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Wenn Sie Fragen zur Einreise haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an einreise.covid@minden-luebbecke.de

Vielen Dank!

Gute Reise und bleiben Sie gesund!