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04.09.2023

Kreis Minden-Lübbecke startet das Benehmensverfahren zum Haushalt

Der Kreis Minden-Lübbecke hat heute das sogenannte Benehmensverfahren mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für den Haushalt 2024 eingeleitet. Die frühzeitige Einbindung der Kommunen in die Haushaltsplanung soll gewährleisten, dass die Belange der Kommunen bereits in die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes Eingang finden können. Die Stellungnahme der Kommunen wird dem Kreistag bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Kreistag mit vorgelegt.

Außerdem soll die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Kreisumlagen des Kreises Minden-Lübbecke den kreisangehörigen Kommunen bei der Aufstellung der eigenen Haushalte wesentliche Informationen zur Verfügung stellen.  

Gegenstand des Benehmensverfahrens mit den Städten und Gemeinden ist einzig der Hebesatz der Kreisumlagen, die der Kreis von seinen Städten und Gemeinden per Haushaltssatzung erhebt. Dabei berechnet sich der sogenannte Umlagebedarf aus allen Erträgen und Aufwendungen des Kreises. Mit den Aufwendungen werden unter anderem zahlreiche Aufgaben finanziert, die der Kreis übergreifend für die Städte und Gemeinden wahrnimmt. Schwerpunkt aber sind die sogenannten Transferaufwendungen, die ebenfalls auf diesem Weg finanziert werden. Transferaufwendungen beinhalten vor allen Dingen Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger des Kreises, aber auch die Landschaftsumlage, die an den Landschaftsverband zu zahlen ist, oder der Defizitausgleich für die Mühlenkreiskliniken.

Da der Kreis – anders als die Städte und Gemeinden – keine eigenen Steuereinnahmen hat, ist die Kreisumlage letztlich das Mittel, um diese Bedarfe zu decken.  

Der Spielraum, den der Kreis bei der Festsetzung der Umlagen hat, ist verhältnismäßig gering, denn etwa 75 Prozent des Kreis-Haushaltes besteht aus Transferaufwendungen. Auf diese kann der Kreis nur wenig bis gar keinen Einfluss nehmen, da es sich in der Regel um gesetzliche Ansprüche von Bürgerinnen und Bürger handelt, deren Höhe vorgeschrieben ist.

Das jetzt gestartete Benehmensverfahren endet am 17. Oktober. Am 23. Oktober wird der Haushalt in den Kreistag eingebracht. Dann folgt eine Phase, in der die Kreispolitik über den Haushalt berät und womöglich noch Änderungen vornimmt. In der Dezember-Sitzung beschließt der Kreistag dann den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich einer mittelfristigen Planung für drei weitere Jahre (2025 – 2027).  

Auf dem Tisch liegen in diesem Haushaltsjahr folgende Eckpunkte: Das Ausgabevolumen wird im Ergebnisplan deutlich über dem Wert für 2023 liegen. Im Vorjahr waren es ca. 667,4 Mio. Euro. Für 2024 müssen jetzt 726,5 Mio. Euro berücksichtigt werden. Die Steigerung von 59, 5 Mio. Euro verteilt sich vor allem auf folgende, nicht refinanzierte Bereiche:

10,7 Mio. Euro LWL-Umlage (hier wiederholt sich das Prinzip der Kreisumlage auf der nächsthöheren Ebene),

10 Mio. Euro Personalkosten des Kreises (u.a. Resultat der zurückliegenden Tarifverhandlungen)

21,4 Mio. Euro MKK (die derzeitige finanzielle Situation der MKK ist bereits Teil umfassenderer Beratungen)

Weitere Beträge entfallen auf überwiegend oder zumindest teilweise refinanzierte Bereiche.

Nicht alle der nicht refinanzierten Steigerungen sind auch relevant für die damit absehbare Erhöhung der Kreisumlage. So sind zum Beispiel für den Ausgleich des Defizits der Mühlenkreiskliniken nur 30 Prozent des Jahresbetrages (also 6,4 Mio. Euro) zu berücksichtigen, das hatte der Kreistag bereits im Juni 2023 beschlossen, um die Kommunen des Kreises nicht zu sehr zu belasten.  

Die Kreisumlage steigt im vorliegenden Haushaltsplanentwurf von 35,5 % auf 41,64 %, also um 6,14 %Punkte.

Die Differenzierte Kreisumlage für das Jugendamt steigt um 1,74% Punkte auf 20,05 %.