Welche Regeln gelten derzeit im Kreis Minden-Lübbecke?
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens gelten im Kreis Minden-Lübbecke zur Eindämmung der Pandemie allein die Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Mühlenkreis fällt derzeit in die Stufe 2. Damit gelten hier ganz konkret die Regelungen in der markierten Spalte der untenstehenden Tabelle.
Es gelten eine Reihe von Ausnahmen für immunisierte Personen – das sind entweder vollständig Geimpfte oder Genesene ohne Symptome. Wenn ein negativer Test Voraussetzung für eine Teilnahme ist, benötigen Geimpfte und Genesene statt des Testnachweises einen Nachweis über ihren Impfschutz/Immunisierung. Wenn für eine Veranstaltung eine bestimmte Begrenzung der Personenzahl gilt, werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt – es sei denn, es geht um eine Begrenzung der räumlichen Kapazität. So soll weiterhin vermieden werden, dass zu viele Personen auf engem Raum zusammenkommen.
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Stufe 0 |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Kontaktbeschränkungen |
Keine Einschränkungen (Mindestabstand als Empfehlung) |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. |
Außerschulische Bildung |
Kontaktdaten erheben, ansonsten keine Beschränkung |
ohne Maske am festen Sitzplatz; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test |
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan |
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test |
Kinder-/ Jugendarbeit |
Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr |
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test |
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske |
Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test |
Kultur |
Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen |
Veranstaltungen ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept |
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster |
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrett-muster |
Sportausübung ohne Beschränkungen |
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test erlaubt, außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1 oder niedriger ist: Sportausübung ohne Test, wobei bei kontaktfreiem Sport in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios wahlweise auf die Tests oder den Mindestabstand verzichtet werden kann.
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Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test |
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen |
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Freizeit |
Keine |
Freibäder ohne Test |
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung |
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist |
Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen |
Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg. |
Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm. |
Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt, kann stattfinden ohne click & meet und ohne vorherigen Test. |
Messen/Märkte |
Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt) |
Ab 1. September 2021: |
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. |
Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich. |
Tagungen/Kongresse |
Keine Beschränkungen |
Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen. |
Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmer möglicher, sofern negative Tests vorliegen. |
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Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden. |
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich. |
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests. |
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Partys |
Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. |
Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit |
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Große Festveranstaltungen |
Mit Test erlaubt |
Ab 27. August 2021: |
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Gastronomie |
Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen |
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich. |
Außengastronomie ohne Test |
Öffnung Außengastronomie mit Test und Platz-pflicht |
Beherbergung/ |
Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 |
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen |
Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt. |
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit einem negativen Test möglich. |