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Leichte Sprache

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Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite
vom Kreis Minden-Lübbecke
in Leichter Sprache.

Leichte Sprache hat viele Regeln.
Zum Beispiel:

  • Zusammen-gesetzte Worte sind getrennt.
  • Viele Worte wiederholen sich.

Im Text steht die männliche und die weibliche Form,
zum Beispiel Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Gemeint sind alle Menschen.

Diese Unter-Seiten können Sie in Leichter Sprache lesen:

Amt proArbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke

Sie wohnen im Kreis Minden-Lübbecke
und haben keine Arbeits-Stelle?
Sie bekommen vom Amt proArbeit
Beratung und Geld.


Ein anderer Name für das Amt proArbeit ist Jobcenter.
Das spricht man: Dschop-Zenter.
Jobcenter ist Englisch und bedeutet: Arbeits-Zentrum.

Büros
Es gibt 6 Büros vom Amt proArbeit,
in:

  • Bad Oeynhausen,
  • Espelkamp,
  • Lübbecke,
  • Minden,
  • Petershagen,
  • Porta Westfalica.

Das Haupt-Büro ist in Minden.
Sie finden die Adressen und Telefon-Nummern
auf der Internet-Seite vom Amt proArbeit.
Hier kommen Sie zur Internet-Seite vom Amt proArbeit.


Sozial-Amt

Sie wohnen im Kreis Minden-Lübbecke
und haben zu wenig Geld zum Leben.
Sie brauchen Geld vom Sozial-Amt.
Das Geld heißt

  • Hilfe zum Lebens-Unterhalt oder
  • Grund-Sicherung im Alter oder
  • Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung


Sie müssen einen Antrag stellen
beim Sozial-Amt von Ihrer Stadt oder von Ihrer Gemeinde.

Diese Seite ist vom Kreis-Sozial-Amt.
Das Kreis-Sozial-Amt hat besondere Aufgaben.
Die besonderen Aufgaben sind:

Hilfe zur Pflege und Pflege-Wohn-Geld
Hilfe zur Pflege bedeutet:
Sie haben Pflege-Grad 2, 3, 4 oder 5.

Das Geld von der Pflege-Versicherung reicht nicht für die Pflege.
Sie können einen Antrag stellen
auf Hilfe zur Pflege.
Hilfe zur Pflege ist Geld vom Kreis-Sozial-Amt.

 

Pflege-Wohn-Geld ist für Wohn-Heime.
Die Wohn-Heime bezahlen mit dem Geld
zum Beispiel einen Umbau vom Wohn-Heim.

 

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 22780
Fax: +49 571 807 32780
E-Mail schreiben
Raum: 278
Nachricht schreiben
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Kommunale Pflege-Planung
und Behinderten-Koordination
Lese-Hilfe: Ko-or-di-na-tion.

Kommunale Pflege-Planung bedeutet:
Es soll immer genug Pflege-Angebote im Kreis Minden-Lübbecke geben.

Behinderten-Koordination bedeutet:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Behinderten-Koordination
kennen alle Ansprech-Personen
für Fragen zum Thema Behinderungen.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 23640
Fax: +49 571 807 33640
E-Mail schreiben
Raum: 364
Nachricht schreiben
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WTG-Behörde und
Ausbildungs-Förderung

WTG ist die Abkürzung für Wohn- und Teilhabe-Gesetz.
Die WTG-Behörde hieß früher Heim-Aufsicht.
Die WTG-Behörde achtet auf die Rechte
von Menschen in besonderen Wohn-Formen,
zum Beispiel in Wohn-Heimen.

Ausbildungs-Förderung ist zum Beispiel
Geld für eine Ausbildung oder
Geld für eine Fortbildung.
Manche Eltern haben zu wenig Geld, um ihren Kindern
bei der Schul-Ausbildung oder dem Studium zu helfen.
Diese Schüler und Schülerinnen oder Studenten und Studentinnen bekommen Geld für ihre Schul-Ausbildung oder ihr Studium.
Das heißt Bundes-Ausbildungs-Förderung.
Alle Regeln stehen im Bundes-Ausbildungs-rderungs-Gesetz,
kurz BAFöG.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 22710
Fax: +49 571 807 32710
E-Mail schreiben
Raum: 271
Nachricht schreiben
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Schwerbehinderten-Angelegenheiten


Sie wohnen im Kreis Minden-Lübbecke,
und Sie haben eine Behinderung?
Sie können beim Kreis-Sozial-Amt
zum Beispiel

  • einen Antrag stellen auf Anerkennung Ihrer Behinderung,
  • einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen,
  • einen Schwerbehinderten-Ausweis verlängern lassen.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 22640
Fax: +49 571 807 32640
E-Mail schreiben
Raum: 264
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Integrations-Fachdienst

Lese-Hilfe: In-te-gra-tion.
Ein anderes Wort ist Eingliederung.

Sie haben Ihren Arbeits-Platz im Kreis Minden-Lübbecke
und Sie haben eine

  • psychische Erkrankung,
  • geistige Behinderung,
  • Lern-Behinderung oder
  • Körper-Behinderung.

Der Integrations-Fachdienst berät und unterstützt Sie
bei Problemen am Arbeits-Platz.
Sie brauchen für die Beratung und Unterstützung
keinen Schwerbehinderten-Ausweis.

Der Integrations-Fachdienst berät Sie,
Ihren Arbeit-Geber und die Mitarbeiter-Vertretung
zum Beispiel über

  • Hilfen am Arbeits-Platz,
  • besonderen Kündigungs-Schutz
    von Menschen mit Behinderung,
  • einen Schwerbehinderten-Ausweis.

Der Integrations-Fachdienst unterstützt
zum Beispiel

  • bei Problemen am Arbeits-Platz wegen der Behinderung,
  • bei einer Wieder-Eingliederung.
    Wieder-Eingliederung bedeutet:
    Sie waren sehr lange krank.
    Sie arbeiten eine Zeit lang weniger Stunden.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 23691
Fax: +49 571 807 33691
E-Mail schreiben
Raum: 369
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Behinderung und Beruf

Es gibt leichte und schwere Behinderungen.
Das Kreis-Sozialamt entscheidet bei jedem Menschen
über den Grad der Behinderung, kurz GdB.
Leichte Behinderungen haben einen niedrigen GdB.
Schwere Behinderungen haben einen hohen GdB.

Was ist eine Schwerbehinderung?
Menschen mit einem GdB von mindestens 50
gelten als schwerbehindert und
bekommen einen Schwerbehinderten-Ausweis.

Was ist eine Gleichstellung?

Einige Menschen mit einem GdB von 30 oder 40
finden keinen Arbeits-Platz oder verlieren ihren Arbeits-Platz.
Das Arbeits-Amt kann die Menschen gleichstellen.
Das bedeutet:
Die Menschen haben die gleichen Rechte
wie schwerbehinderte Menschen.

Fach-Stelle Behinderung und Beruf
Die Fach-Stelle Behinderung und Beruf
ist ein Büro vom Kreis Minden-Lübbecke.

Die Fach-Stelle Behinderung und Beruf

beantwortet zum Beispiel Fragen von

  • Arbeit-Gebern,
    die einen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung einstellen möchten,
  • Arbeit-Nehmern mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung,
  • Vertrauens-Personen in Betrieben und Ämtern.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 23690
Fax: +49 571 807 33690
E-Mail schreiben
Raum: 369
Nachricht schreiben
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Leiter vom Kreis-Sozial-Amt

Telefon: +49 571 807 22710
Fax: +49 571 807 32710
E-Mail schreiben
Raum: 271
Nachricht schreiben
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Jugend-Amt

Das Jugend-Amt hat viele Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Familien beraten,
  • Jugendliche fördern,
  • Kinder schützen.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 24680
Fax: +49 571 807 34680
E-Mail schreiben
Raum: 468
Nachricht schreiben
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Hier kommen Sie zur Internet-Seite vom Jugend-Amt.

 

Leiter vom Jugend-Amt

Telefon: +49 571 807 24710
Fax: +49 571 807 34710
E-Mail schreiben
Raum: 471
Nachricht schreiben
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Schul-Amt

Das Schul-Amt hat verschiedene Aufgaben:

Schul-Verwaltung
Dem Kreis Minden-Lübbecke gehören
3 Berufs-Schulen und 3 Förder-Schulen.
Die Schul-Verwaltung sorgt zum Beispiel für

  • einen sicheren Schul-Weg für die Kinder,
  • Möbel, Computer, Tafeln und Bücher für die Schulen.


Die Schul-Büros gehören auch zur Schul-Verwaltung.
Ein anderes Wort für Schul-Büro ist Sekretariat.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Schul-Büros

  • sind Ansprech-Personen für alle Schüler und Schülerinnen
    und Lehrer und Lehrerinnen,
  • beraten am Telefon,
  • geben Bus-Fahrkarten und Schul-Bescheinigungen aus.

Kranke Schüler und Schülerinnen melden sich im Schul-Büro.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 21410
Fax: +49 571 807 31410
E-Mail schreiben
Raum: 141
Nachricht schreiben
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Hier finden Sie mehr Informationen zur Schul-Verwaltung.

Schul-Aufsicht

Die Schul-Aufsicht achtet darauf:
Die Schüler und Schülerinnen sollen guten Unterricht bekommen.
Die Schul-Aufsicht berät und unterstützt die Schulen.


Hier finden Sie mehr Informationen zur Schul-Aufsicht.

Inklusion
Inklusion in der Schule bedeutet:
Alle Kinder mit und ohne Behinderung
gehen zusammen in die Schule.

Hier finden Sie mehr Informationen zu Inklusion in der Schule.

Kommunale Koordinierung und Bildung
Lese-Hilfe: Ko-or-di-nie-rung.

Bildung bedeutet Lernen und Wissen.

Kommunale Koordinierung bedeutet:
Alle arbeiten gemeinsam
für eine gute Bildung der Menschen im Kreis Minden-Lübbecke.

Das Schul-Amt arbeitet dafür mit vielen Stellen
im Kreis Minden-Lübbecke zusammen und

  • kümmert sich um Veranstaltungen,
  • macht Bildungs-Angebote,
  • informiert über Bildung.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 21610
Fax: +49 571 807 31610
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Hier finden Sie mehr Informationen zu Kommunale Koordinierung und Bildung.

Kommunales Integrations-Zentrum
Integration bedeutet:
Alle Menschen gehören dazu.
Kein Mensch wird ausgegrenzt.
Das Kommunale Integrations-Zentrum, kurz KI
berät und unterstützt zum Thema Integration
zum Beispiel

  • Menschen, die neu in Deutschland sind,
  • Erzieher und Erzieherinnen,
  • Lehrer und Lehrerinnen,
  • Schüler und Schülerinnen,
  • Ehrenamtliche.

Ehrenamtlich bedeutet:
Die Menschen arbeiten freiwillig
und bekommen kein Geld für die Arbeit.

Ansprech-Person

Telefon: +49 571 807 21724
Fax: +49 571 807 31724
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Hier finden Sie mehr Informationen zum Kommunalen Integrations-Zentrum

Weitere Informationen
Hier kommen Sie zur Internet-Seite vom Schul-Amt.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Integration.

Leiterin oder Leiter vom Schul-Amt

NN

Gleichstellungs-Stelle

Gleichstellung bedeutet:
Frauen und Männer werden
gleich behandelt.

Die Gleichstellungs-Stelle
achtet auf die Gleichstellung

  • von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
    in der Kreis-Verwaltung und
  • von Frauen und Männern im Kreis Minden-Lübbecke.

Weitere Informationen
Hier kommen Sie zur Internet-Seite von der Gleichstellungs-Stelle.

Leiterin von der Gleichstellungs-Stelle

Telefon: +49 571 807 24220
Fax: +49 571 807 34220
E-Mail schreiben
Raum: 422
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Gesundheits-Amt

Das Gesundheits-Amt kümmert sich
um die Gesundheit von den Menschen im Kreis Minden-Lübbecke.
Die Aufgaben vom Gesundheits-Amt sind
zum Beispiel

  • die Menschen vor gefährlichen Krankheiten schützen,
    zum Beispiel vor dem Corona-Virus,
  • besondere ärztliche Untersuchungen
    von Kindern und Erwachsenen,
  • Beratung und Unterstützung
    von Menschen mit psychischer Erkrankung.
    Menschen mit psychischer Erkrankung
    haben Probleme mit Gefühlen und Verhalten.

Büro

Fax: +49 571 807 38460
E-Mail schreiben
Raum: 116
Nachricht schreiben
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Amts-ärztlicher Dienst


Der amts-ärztliche Dienst führt
besondere ärztliche Untersuchungen durch.

Fax: +49 571 807 38460
E-Mail schreiben
Raum: 116
Nachricht schreiben
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Kinder- und Jugend-Gesundheits-Dienst
Der Kinder- und Jugend-Gesundheits-Dienst führt
besondere ärztliche Untersuchungen
bei Kindern und Jugendlichen durch.


Sozial-Psychiatrischer Dienst


Der Sozial-Psychiatrische Dienst berät und unterstützt
Menschen mit psychischer Erkrankung.

Fax: +49 571 807 38600
E-Mail schreiben
Raum: 210
Nachricht schreiben
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Weitere Informationen

Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Gesundheit.

Straßen-Verkehrs-Amt

Das Straßen-Verkehrs-Amt kümmert sich
um die Sicherheit im Straßen-Verkehr.
Die Aufgaben vom Straßen-Verkehrs-Amt sind
zum Beispiel

  • Kindern und Jugendlichen
    richtiges Verhalten im Straßen-Verkehr beibringen,
  • Führerscheine ausstellen,
  • Kraft-Fahrzeuge zulassen,
    das bedeutet Nummern-Schilder vergeben,
  • Schwer-Transporte genehmigen,
  • darauf achten,
    dass Alle sich an die Regeln halten.

Strafen für falsches Verhalten im Straßen-Verkehr
und Sicherung vom Straßen-Verkehr

Telefon: +49 571 807 29570
Fax: +49 571 807 39570
E-Mail schreiben
Raum: 107
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Kraft-Fahrzeuge zulassen

Telefon: +49 571 807 29230
Fax: +49 571 807 39230
E-Mail schreiben
Raum: 23
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Führerscheine und Fahr-Schulen

Telefon: +49 571 807 29260
Fax: +49 571 807 39260
E-Mail schreiben
Raum: 26
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Straße und Verkehr.

Leiter vom Straßen-Verkehrs-Amt

Telefon: +49 571 807 29520
Fax: +49 571 807 39520
E-Mail schreiben
Raum: 102
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

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Redaktion Kerstin Göhner, Verantwortlich Sabine Ohnesorge, Stand 10/2020

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Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

04.11.2020