Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Der Kreis Minden-Lübbecke hat zur Information seiner Bürger*innen ein so genanntes Dashboard eingerichtet. In diesem Dashboard finden Sie die jeweils aktuellen Fallzahlen für die kreisangehörigen Kommunen sowie weitere statistische Daten, Kontaktinformationen und Links zu anderen Institutionen.
Die tagesaktuellen Fallzahlen sowie weitere Informationen zur Situation in den Einrichtungen etc. finden Sie in unseren Medieninformationen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke, die die Regelungen zur bundeseinheitlichen „Notbremse“ ergänzt, finden Sie hier.
Anpassung der Allgemeinverfügung - Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses
- Sonderausgabe Amtliches Kreisblatt, gilt ab 3. Mai 2021
Die aktuellen Regelungen haben wir hier zusammengefasst:
Mit einem Klick auf die nachfolgenden Fragen können Sie die Informationen auf- und wieder zuklappen!
Wie und wo kann ich mich impfen lassen?
Wo finden die Impfungen statt?
Der Kreis Minden-Lübbecke hat ein Impfzentrum eingerichtet. Dieses befindet sich in der Sporthalle in Hille-Unterlübbe. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne vorher vereinbarten Termin das Impfzentrum nicht betreten können!
Termine für die Impfung erhalten Sie - sofern Sie zu einer der entsprechenden Altersgruppen gehören - auf der Website der KVWL unter https://www.116117.de oder - falls Sie zu einer entsprechenden Berufsgruppe gehören - abhängig von der Verfügbarkeit des entsprechenden Impfstoffs auf unserer Portalseite https://impftermine.minden-luebbecke.de. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW fährt schrittweise damit fort, Impftermine für Bürger*innen über 70 Jahren freizugeben. Die Jahrgänge 1948 und 1949 können seit dem 21. April, die Jahrgänge 1950 und 1951 ab dem 23. April entsprechende Termine vereinbaren; für Ehe- und Lebenspartner*innen können Partner*innenbuchungen durchgeführt werden.
Die entsprechenden Impfeinladungen finden Sie hier:
Das Impfzentrum ist auch mit dem Bus gut zu erreichen. Die OWL Verkehr informiert Sie gern telefonisch über die entsprechenden Anreisemöglichkeiten:
Tarif- und Fahrplan-Auskunft der OWL Verkehr: 05231/977681
Zusätzlich ist bei der OWL Verkehr noch eine spezielle Corona-Hotline freigeschaltet: 05231/9778002
Wegen der extremen Witterungslage sind zurzeit verschiedene Unterstützungsangebote für die kreisangehörigen Kommunen in Planung bzw. auch schon umgesetzt:
Petershagen
- ehrenamtliche Hilfsangebote in den Ortsteilen Frille und Quetzen
- für Empfänger*innen von Sozialleistungen prüft die Stadt die Übernahme der Kosten für die Anreise zum Impfzentrum (Ansprechpartnerin ist die Mitarbeiterin Frau Schultz im Sozialamt)
Lübbecke
- in Lübbecke gibt es eine Impfpatenschafts-Initiative, in der Diakonie, Caritas und DRK ihre ehrenamtlichen Angebote bündeln
- hierzu ist ein Servicetelefon eingerichtet, das montags bis freitags von 9-12 Uhr unter der Nummer 05741 230356 besetzt ist, weiterhin stehen die Mitarbeiter*innen unter der E-Mail-Adresse bruecke@diakonie.de zur Verfügung
Hüllhorst
- Fahrten für Menschen, die keine andere Transportmöglichkeit haben, werden unter der Telefonnummer 05744 9315-500 vermittelt
Bad Oeynhausen
- das angebotene Fahrangebot des HCE ist derzeit leider ausgelastet bzw. die Kapazitäten erschöpft
- die Stadtverwaltung koordiniert derzeit ein zusätzliches Hilfsangebot, weitere Informationen gibt es zeitnah
Stemwede
- der Verein "Fahrdienst Stemwede" vermittelt Hilfe durch Ehrenamtliche unter der Telefonnummer 05745 78899770
Minden
- für Mindener*innen wird montags bis freitags über den Seniorentreffpunkt Johanniskirchhof - von 9 bis 12 Uhr - eine telefonische Unterstützung (Tel. 64576484) angeboten
- hierbei kann in besonderen Einzelfällen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, auch bei der Vermittlung eines Fahrdienstes unterstützt werden
Rahden
- ein Netzwerk aus Ehrenamtlichen wurde aufgebaut, weitere Informationen finden Sie hier
- Hilfesuchende können sich an die Zentrale der Stadt Rahden (05771 73-0) wenden, diese stellt dann den Kontakt zu den entsprechenden Mitarbeiter*innen her
Preußisch Oldendorf
- es gibt eine Initiative namens „10 stehen zusammen“, welche Fahrdienste anbieten möchte. Kontakt über: wir@preussischoldendorf.de
Porta Westfalica
- die Stadtverwaltung ist derzeit damit beschäftigt, entsprechende Fahrlösungen zu organisieren, weitere Informationen in Kürze an dieser Stelle
Wann bin ich mit der Impfung dran?
Da die Menge des vorhandenen Impfstoffs begrenzt ist, hat das Bundesgesundheitsministerium die Reihenfolge der Impfungen in einer Rechtsverordnung festgelegt, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts beruht. Wann Sie persönlich sich impfen lassen können, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, eventuellen Vorerkrankungen, Ihrer beruflichen Tätigkeit und weiteren Faktoren ab. Weitere Informationen zur zeitlichen Abfolge erhalten Sie direkt bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Auflklärung.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hält zur Impfung noch weitere Informationen bereit:
- Allgemeine Informationen zur Impfung
- Videos in Gebärdensprache
- Merkblätter, Leitfäden usw. zur Impfung
- Infoblätter in verschiedenen Sprachen
Wer bezahlt den Transport zum Impfzentrum?
Für Patient*innen mit
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 oder 5,
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis
besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Verordnung von Krankenfahrten durch die*den Hausärzt*in. Wenden Sie sich bitte vor Fahrtantritt an Ihre Krankenkasse, um das weitere Vorgehen zu klären.
Bei Ihnen wurde das neuartige Coronavirus nachgewiesen (positiver Test)?
Wenn Ihr Test positiv war, dann tragen Sie das Virus in sich. Um eine Ansteckung anderer Personen und damit eine weitere Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich einzudämmen, müssen Sie über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen zu Hause isoliert werden.
Hinweis: Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl wenden Sie sich sofort an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter der Nummer 116117. Besprechen sie Ihre Situation auf jeden Fall zunächst telefonisch.
Sollten Sie sehr schwer erkrankt sein, kann eine Isolierung im Krankenhaus notwendig werden.
Die Labore informieren uns über Ihr positives Testergebnis; nach Erhalt der Meldung melden wir uns telefonisch bei Ihnen. Falls wir Sie - etwa, weil die Informationen nicht komplett sind - innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Nachricht nicht erreicht haben sollten, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse infektionsschutz@minden-luebbecke.de und teilen uns folgende Informationen mit:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- Anschrift
Gerne können Sie auch den im folgenden Downloadbereich zu findenden Ermittlungsbogen ausfüllen und uns zusenden. Auch Ihre Haushaltsangehörigen müssen im Regelfall eine Quarantäne einhalten und sollten ab dem Erhalt des positiven Testergebnisses zu Hause bleiben.
Hier finden Sie YouTube-Videos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Coronavirus.
Downloads
Sie hatten einen positiven Antigen-Schnelltest?
Mit einem Antigenschnelltest (Point-of-Care PoC) -Test sind Testungen auf SARS-CoV-2 möglich, ohne dass dafür ein Labor beauftragt werden muss. Verwendung finden solche Tests beispielsweise in Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Dabei sollte beachtet werden, dass ein negativer Antigenschnelltest lediglich eine Momentaufnahme ist. Das Ergebnis des Tests hat keine Aussagekraft für die Zukunft, auch nicht für wenige Tage.
Wenn Ihr Antigenschnelltest positiv war, dann konnten Eiweißstrukturen des Virus bei Ihnen nachgewiesen werden. Um eine Ansteckung anderer Personen so weit wie möglich einzudämmen, müssen Sie sich unmittelbar in Quarantäne begeben, da nach § 3 Abs. 1a der Quarantäneverordnung ein positiver Schnelltest bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Ergebnisses zur Quarantäneverpflichtung führt.
Mit PCR-Ergebnis ist dabei der Abstrich gemeint, der unter anderem von einer/einem Hausärztin/Hausarzt oder vom Testzentrum im Johannes-Wesling Klinikum (JWK) durchgeführt wird. In diesem Abstrich können in einem Labor mithilfe eines anderen Auswertungsverfahrens (Polymerase – Kettenreaktion, engl. polymerase chain reaction - PCR) DNA-Stücke des Virus identifiziert werden. Deswegen benötigt der PCR-Test längere Zeit für die Analyse, ist dafür aber umso präziser. Daher kann es vorkommen, dass ein Antigenschnelltest positiv ist, die PCR-Testung aber im Nachgang ein negatives Ergebnis aufweist, wenn keine Coronavirus DNS-Stücke gefunden wurden.
Haben Sie einen positiven Antigen-Schnelltest, können Sie dies hier direkt online melden.
Der positive Antigen-Schnelltest ist durch einen PCR-Test zu bestätigen. Bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses ist gemäß § 15 Abs. 1a der Corona-Test-und Quarantäneverordnung des Landes NRW eine Quarantäne einzuhalten, bei einem negativem PCR-Test endet die Quarantäne sofort. Auch Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich gemäß der Test- und Quarantäneverordnung NRW unverzüglich in Quarantäne begeben (§ 16 Abs. 1). Die Quarantäne von Haushaltsangehörigen endet ebenfalls, wenn in der bestätigenden Diagnostik der PCR-Test für den Primärfall negativ ist.
Da eine Infektion mit dem Coronavirus nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung ist, wird das Gesundheitsamt anhand eines Meldebogens für PoC-Testungen über Ihr positives Schnelltest-Ergebnis informiert.
Nach Erhalt der Meldung melden wir uns telefonisch bei Ihnen. Falls wir Sie - etwa, weil die Informationen nicht komplett sind - innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Nachricht nicht erreicht haben sollten, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse infektionsschutz@minden-luebbecke.de und teilen uns folgende Informationen mit:
Vollständiger Name
Geburtsdatum
Telefonnummer
Anschrift
Reisen Sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ein?
Aktuelle Regelungen für die Einreise
Wenn Sie aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen Sie – der Pandemie wegen – einige Dinge beachten. Dabei kommt es vor allem darauf an, aus welchem Land Sie einreisen. Das Robert-Koch-Institut hat hier unterschiedliche Arten von Einreisegebieten benannt:
Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete
In den so genannten Virusvariantengebieten sind mutierte Varianten des Coronavirus aufgetreten. Hochinzidenzgebiete sind Länder, in denen ein besonders hoher Inzidenzwert besteht, der erheblich höher liegt als in Deutschland.
Reisen Sie aus einem Virusvariantengebiet ein, müssen Sie bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Anschließend besteht eine vierzehntägige Quarantänepflicht.
Personen aus Hochinzidenzgebieten müssen nicht in Quarantäne. Sie dürfen nur mit einem negativen Testergebnis einreisen. Tun sie das nicht, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen in Qurantäne.
Die Liste der Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
Risikogebiete
Die „normalen“ Risikogebiete sind generell die Länder, die das Robert-Koch-Institut so bewertet hat, dass sie zwar auch von der Pandemie betroffen sind, allerdings weder gefährlichere Virusmutationen noch extreme Inzidenzwerte aufweisen.
Reisen Sie aus einem solchen Risikogebiet ein, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen Covid-19-Test durchführen. Bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt eine Quarantänepflicht von maximal zehn Tagen – Sie können also faktisch zwischen dem Test und der Quarantäne wählen.
An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden. Ausgenommen sind weiterhin auch Verwandtenbesuche, die nicht länger als 72 Stunden dauern.
Beachten Sie bitte die Verpflichtung der Einreisenden, das negative Testergebnis beim Gesundheitsamt vorzulegen! Das Testergebnis kann per E-Mail an einreise.covid@minden-luebbecke.de gesendet werden.
Meldepflicht:
Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder auch erstmalig einreisen, melden Sie Ihre Einreise bitte über die Internetseite www.einreiseanmeldung.de an. Diese digitale Bestätigung ersetzt die bisherige papierbasierte so genannte „Aussteigekarte“. Diese kommt nur noch zum Einsatz, wenn die digitale Lösung nicht angewandt werden kann.
Bei der Dateneingabe wird zunächst überprüft, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Falls es sich um kein Risikogebiet gehandelt hat, muss die Eingabe nicht fortgesetzt werden. Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer sowie die Daten zu Ihrer Reise (Region/Land sowie Einreisedatum und ggf. weitere Details) an. Sie erhalten eine Bestätigung in Form einer pdf-Datei.
Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke kann Ihre Einreisedaten bei Bedarf abrufen.
Ungeachtet dessen gilt:
Für den Fall, dass sich wider Erwarten in den kommenden Tagen Krankheitssymptome bei Ihnen einstellen sollten, begeben Sie sich bitte in eine häusliche Quarantäne. Die weitere Vorgehensweise in diesem Fall finden Sie hier.
Risikogebiete:
Risikogebiete sind Staaten oder Regionen außerhalb von Deutschland, für die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik ein erhöhtes Risiko für eine Infektion bestand. Die Liste der Risikogebiete pflegt, aktualisiert und veröffentlicht das Robert-Koch-Institut hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Verstoß gegen Meldepflichten:
Beachten Sie die auszugsweise oben genannten Pflichten nicht, müssen Sie damit rechnen, dass Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit ein entsprechendes Bußgeld bezahlen müssen.
Corona-Informationen in 20 Sprachen
Mehrsprachige Informationen
Zur Impfung informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW auf seiner Internetseitein verschiedenen Sprachen.
Aktuelle Informationen für Bürger*innen in vielen verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie beim Land NRW.
Aktualisierte mehrsprachige Informationen zu den neuen Hygieneschutzmaßnahmen sowie arbeitsrechtliche Aspekte und Reisebestimmungen:
Sie sind erkrankt, ohne dass Sie kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten?
Haben Sie schwere Krankheitssymptome?
Bei schweren Symptomen - Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl - wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder - außerhalb der Sprechzeiten - an den ärztlichen Notdienst der KVWL unter der Telefonnummer 116 117. Besprechen Sie Ihre Situation bitte auf jeden Fall zunächst telefonisch!
Haben Sie leichte Krankheitssymptome?
Bleiben Sie zuhause und schonen Sie sich. Sie müssen nicht in eine Arztpraxis fahren. Eine Krankschreibung können Sie auch telefonisch erhalten.
Weitere hilfreiche Informationen:
Sie müssen oder möchten auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden?
Im Kreis Minden-Lübbecke können sich symptomfreie Kontaktpersonen in den Abstrichzentren der Mühlenkreiskliniken testen lassen. Weitere Informationen zu diesen Testzentren finden Sie hier. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Legen Sie hier bitte entweder die Mail des Gesundheitsamtes oder die Ordnungsverfügung vor, mit der Ihnen als Kontaktperson 1 die Quarantäne angeordnet wurde.
In allen Testzentren können Sie auch kostenpflichtige Corona-Tests machen. Die Kosten betragen 50 Euro. Sie können dort nur per EC-Karte zahlen.
Wenn Sie als Kontaktperson Symptome haben oder entwickeln (wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Durchfall, Fieber, Krankheitsgefühl), werden Sie damit zu einem „begründeten Verdachtsfall". Bitte melden Sie sich (nach vorheriger telefonischer Absprache) bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, um einen Abstrich und ggf. weitere Diagnostik durchführen zu lassen.
Zusätzlich können Sie die Infektionssprechstunden der Kassenärztlichen Vereinigung nutzen.
Was bedeutet "Inzidenzzahl" und welche Einschränkungen gelten wann?
Die so genannte 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner*innen sich in einem bestimmten Gebiet insgesamt in den vergangenen sieben Tagen angesteckt haben. Die Fallzahlen des jeweiligen Tages für den Kreis Minden-Lübbecke gibt das Gesundheitsamt einmal pro Tag an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) in Düsseldorf weiter. Das LZG wiederum meldet die mitgeteilten Werte dann an das Robert-Koch-Institut (RKI), das dann die Inzidenzzahlen aller Gemeinden, Städte, Kreise und Bundesländer sammelt und zusammenträgt. Dort werden dann bundesweite Statistiken geführt, die den politischen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre Entscheidungen möglichst fundiert und sachorientiert treffen können.
Gleichzeitig werden auch die aktuellen Fallzahlen im Gesundheitsamt natürlich weiterhin ermittelt. Weil sich die Weitergabe der Zahlen in der Informationskette vom hiesigen Gesundheitsamt bis zum RKI mitunter verzögern kann, können die entsprechenden Inzidenzwerte aufgrund der gemeldeten Zahlen voneinander abweichen. Die im Dashboard aufgeführte Inzidenzzahl ist die, die das nordrhein-westfälische LZG an das bundesweit arbeitende RKI weiterleitet. Dieser Wert ist für den Kreis Minden-Lübbecke der rechtlich bindende, weswegen wir ihn hier auf unserer Website und im Dashboard entsprechend veröffentlichen, um größtmögliche Transparenz gegenüber Medien und Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Neue Coronaschutzverordnung
Hier erhalten Sie die aktuell geltenden Bestimmungen für das Land NRW:https://www.land.nrw/corona
Sie suchen Informationen zur Corona-Warn-App / Luca-App?
Die Corona-Warn-App hilft Ihnen, festzustellen, ob Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Sie sich und andere schützen. Infektionsketten können so schneller unterbrochen werden.
Die App ist ein Angebot der Bundesrepublik Deutschland. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie können sie kostenlos im App Store und bei Google Play herunterladen.
Weitere Informationen zur App finden Sie hier:
- Informationen der Bundesregierung
- Informationen der Bundesregierung in Gebärdensprache und in Leichter Sprache
Hier können Sie die App herunterladen:
Für alle technischen Fragen rund um die Corona-Warn-App hat das Robert-Koch-Institut eine Hotline eingerichtet. Sie ist von Montag bis Samstag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 7540001 erreichbar.
Falls Sie einen Hinweis aus der Corona-Warn-App erhalten, melden Sie sich bitte per E-Mail an infektionsschutz@minden-luebbecke.de.
Luca-App
Zur Nachverfolgung von Kontakten nutzen die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke die Luca-App. Diese finden Sie im App Store bzw. Google Play Store. Für Personen, die kein Smartphone besitzen bzw. die App nicht darüber benutzen möchten, werden die Gemeinde- und Stadtverwaltungen entsprechende Schlüsselanhänger herausgeben. Diese sind derzeit in Vorbereitung.
Sie sind Fachkraft / niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt und hätten gern allgemeine Hinweise?
Sie sind niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt und müssen einen Corona-Fall melden?
Sie suchen Informationen für Unternehmen, Betriebe und Selbstständige?
Sie suchen Beratungsangebote für den Corona-Familienalltag oder Tipps für das Lernen Ihrer Kinder zuhause?
Wie ist die Kreisverwaltung während der Pandemie erreichbar?
Grundsätzlich ist die Kreisverwaltung zurzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Bitte treten Sie nur telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mit uns in Kontakt. Falls Sie in begründeten Einzelfällen zwingend einen persönlichen Termin benötigen, vereinbaren Sie diesen bitte mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung. Nähere Informationen zu den jeweiligen Öffnungszeiten, zu den Kontaktdaten sowie den Regelungen in den einzelnen Fachämtern erhalten Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Fachamtes sowie unter der Telefonnummer 0571 807-0.
Regelung für das Straßenverkehrsamt
Seit dem 16. Dezember 2020 werden Zulassungsangelegenheiten im Straßenverkehrsamt in Minden und in der Zulassungsstelle Lübbecke ohne Einlass von Publikum vorgenommen. Für die Kund*innen bleiben Zulassungen weiterhin möglich, die Wartezeit zwischen Anmeldung und Ausgabe der Unterlagen muss jedoch außerhalb des Gebäudes verbracht werden. Terminvergaben bleiben weiterhin möglich, ebenfalls ohne Einlass. Durch die entsprechend notwendigen Änderungen im Arbeitsablauf kann sich die individuelle Wartezeit verlängern, wir bitten um Verständnis.
Die Bußgeldstelle und die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt in Minden bleiben ab dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr komplett geschlossen; Annahme, Beratung und Bearbeitung von Führerscheinanträgen und Bußgeldangelegenheiten erfolgen ausschließlich telefonisch, elektronisch oder postalisch.
Das Amt proArbeit – Jobcenter schließt grundsätzlich ebenfalls. Für dringende und unaufschiebbare Punkte, bei denen die Anwesenheit der betreffenden Person erforderlich ist, kann ein Termin für ein Gespräch vereinbart werden. Hierzu werden Kund*innen gebeten, vorab das Jobcenter zu kontaktieren. Vorsprachen ohne vereinbarten Termin sind nicht möglich.
Für die Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen ist eine vollständige Schließung ebenfalls nicht vorgesehen. Die telefonische Erreichbarkeit ist wie üblich in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag auch von 13 bis 17.30 Uhr gewährleistet. Präsenztermine finden nur in Notfällen nach Ermessen der Berater*innen und unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln statt.
Die Kreisverwaltung bittet alle Bürger*innen, nur zu dringend notwendigen Erledigungen und Terminen persönlich ins Kreishaus zu kommen. Für Absprachen und Terminvereinbarungen greifen Sie bitte auf Telefon und E-Mail zurück. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und zu den Kontaktdaten sowie zu den Regelungen in den einzelnen Fachämtern erhalten Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Fachamtes oder der Telefonnummer 0571 807-0.
Sie möchten sich telefonisch informieren?
Wir bemühen uns, Sie umfassend und direkt zu informieren. Neben den Informationen auf dieser Internetseite haben wir zusätzlich ein Bürger*innentelefon eingerichtet. Dieses erreichen Sie unter der Telefonnummer 0571 807-15999 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Montag bis Freitag), 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Montag bis Donnerstag) sowie samstags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen
Land NRW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat eine Hotline für Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Nummer 0211 9119 1001 zu erreichen.
Bundesgesundheitsministerium
Auch vom Bundesgesundheitsministerium gibt es eine Hotline zum Coronavirus, die Sie von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr unter der Nummer 030 346465100 erreichen.
Weitere Links
Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Hier finden Sie Informationen zum Thema Lohnfortzahlung über den LWL.