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Ausländerangelegenheiten

Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Kreisgebiet Minden-Lübbecke aufhalten. Ausländerinnen/Ausländer mit Aufenthalt/Wohnsitz im Stadtgebiet Minden wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Minden.


Hinweis:
Persönliche Vorsprachen zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten möglich.

Termine zu Asyl- und Duldungsangelegenheiten, Aufenthaltserlaubnissen nach positivem Asylverfahren und Aufenthaltserlaubnissen können Sie direkt aus der Dienstleistung bei der Ausländerbehörde anfragen.

Informationen zur Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine - Merkblatt zum vorübergehenden Schutz (ukrainisch, englisch).

Die wichtigsten Dienstleistungen der Ausländerbehörde im Überblick