Ausländerangelegenheiten
Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Kreisgebiet Minden-Lübbecke aufhalten. Ausländerinnen/Ausländer mit Aufenthalt/Wohnsitz im Stadtgebiet Minden wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Minden.
Hinweis:
Persönliche Vorsprachen zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten möglich.
Termine zu Asyl- und Duldungsangelegenheiten, Aufenthaltserlaubnissen nach positivem Asylverfahren und Aufenthaltserlaubnissen können Sie direkt aus der Dienstleistung bei der Ausländerbehörde anfragen.
Informationen zur Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine - Merkblatt zum vorübergehenden Schutz (ukrainisch, englisch).