Fördermittel
Von der Unterstützung bei Gründung über Finanzierungen bei der Unternehmenserweiterung bis zu finanziellen Mitteln für Forschung und Entwicklung gibt es die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten und Bedingungen. Wir kennen die einzelnen Anforderungen und geben Ihnen einen Einblick, welche Fördermittel für Ihren Bedarf geeignet sind.
Allen Programmen gemeinsam ist: Beginnen Sie auf keinen Fall mit der Maßnahme, bevor Ihnen eine Förderzusage vorliegt!
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Fördermitteldatenbank des Bundes
Fördermittelportal der NRW.Bank
Direkt bei der Wirtschaftsförderung beantragen können Sie Weiterbildungsförderungen für Ihre Mitarbeitenden im Rahmen des Bildungsschecks NRW. Mit dem Bildungsscheck („betrieblicher Zugang“) können kleine und mittlere Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Weiterbildungskosten erhalten: 50 % der Kursgebühren, max. 500 € pro Person; bis zu 10 Personen pro Jahr. Abhängig vom Einkommen können auch Selbständige, Beschäftigte und Berufsrückkehrende den Bildungsscheck bei denselben Förderkonditionen für sich selbst in Anspruch nehmen („individueller Zugang“).
Weitere Informationen: G.I.B. NRW
Ebenfalls bei der Wirtschaftsförderung beantragen können Sie Unterstützung bei der Vorbereitung eines Gründungsvorhabens. Der Kreis Minden-Lübbecke ist Anlaufstelle für das „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“, durch das Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten gefördert werden können. Wichtig: Es darf noch kein Gewerbe angemeldet bzw. keine Geschäftstätigkeit bei einer GmbH aufgenommen sein!
Gefördert werden können 4 (bei Neugründungen) bzw. 6 (bei Betriebsübernahmen) Tagewerke eines Beraters / einer Beraterin i.H.v. 50 % eines Tagessatzes (Förderhöchstbetrag 400 €).
Weitere Informationen: Download
Mit der Potentialberatung NRW werden Unternehmen bei der Entwicklung strategischer Überlegungen und Maßnahmen unterstützt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmen mit einem Zuschuss von 50 Prozent - bis zu 500 Euro - je Beratungstag (max. 10 Tage) für externe Beratung. Anträge für die Potentialberatung werden über die Regionalagentur OWL gestellt.
Weitere Informationen: Regionalagentur OWL