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Hygieneaufsicht und -überwachung
Hygiene ist die Lehre von der Gesunderhaltung des Einzelnen und der Gemeinschaft. Sie schließt sowohl die Vorbeugung gegen Gesundheitsschäden als auch die Förderung der Gesundheit mit ein.
Das Gesundheitsamt überwacht (auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes §§ 23 und 36 und weiterer landesrechtlicher Verordnungen) die Einhaltung hygienischer Maßnahmen
- in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Praxen für ambulantes Operieren
- in Gemeinschaftseinrichtungen
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Piercing- und Tätowierstudios und
- von Podologen und mobilen Fußpflegestudios.