Seiteninhalt
Tierschutz
Im Rahmen der amtlichen Tierschutzüberwachung wird die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert. Der routinemäßigen Überwachung unterliegen landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sowie Gewerbetreibende wie beispielsweise Viehhandelsunternehmen.
Ferner werden insbesondere Zoohandlungen, Tierbörsen, Tierpensionen, Reit- und Fahrbetriebe, Zirkusbetriebe und Einrichtungen, in denen Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden überwacht; zum Schutz der Tiere ist die Ausübung der o. a. Tätigkeiten erlaubnispflichtig.
Umfassende Informationen zum Thema "Tierschutz" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Portastraße 13 32423 Minden
+49 571 807-0
+49 571 807-30000
veterinaeramt@minden-luebbecke.de