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Punkte im Verkehrszentralregister
Ein kurzer Überblick über das Punktsystem des Straßenverkehrgesetzes (§ 4 STVG):
- das Punktsystem dient zum Schutz vor Gefahren im Straßenverkehr durch Wiederholungstäter
- basiert auf Bundesrecht und ist damit im gesamten Bundesgebiet einheitlich durch die Fahrerlaubnisbehörden anzuwenden
- verlangt von den Fahrerlaubnisbehörden gebundene Entscheidungen, es bleibt kein Ermessen im Einzelfall
- es findet keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen aufgrund anderer Vorschriften, insbesondere der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 STVG ergibt (z. B. Ungeeignetheit wegen Alkohol am Steuer)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.