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Sondernutzungen
Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen
- für die Lagerung von Gegenständen aller Art
- für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
- zur Verteilung von Werbematerial oder
- zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.
Hinweis:
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Telefon: +49 571 94621-0
Fax: +49 571 94621-50
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Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.