Kataster- und Vermessungsamt
Wir verwalten die Geodaten des Kreises
Hauptaufgabe des Kataster- und Vermessungsamtes ist es, das Liegenschaftskataster zu führen. Das heißt, dass es alle Flurstücke/Grundstücke im Kreisgebiet nachweisen und beschreiben muss (Eigentumssicherung). Die Nachweise müssen stets aktuell und richtig sein. Wir gewährleisten auch, dass jeder Grenzpunkt und jede Grundstücksgrenze jederzeit genau überprüft und in der Örtlichkeit sicher wiederhergestellt werden kann.
Zusätzlich werden mit dem Geoportal öffentliche Geodaten, Fachinformationen und interaktive Karten kostenfrei zur Verfügung gestellt. In unserem VUP (Vermessungsunterlagenportal) können bereits abgewickelte Vermessungen, Fortführungsrisse, AP-Übersichten und weitere Vermessungsschriften heruntergeladen werden.

Katasterauskünfte
Wir beantworten Ihre Fragen rund ums Kataster. Außerdem erhalten Sie hier: Liegenschaftskarten, Flurkarten, Katasterauszüge, Eigentumsnachweise uvm.

Vermessungen
Sie finden Ihre Grenzen nicht oder wollen Ihr Flurstück verändern? Wir helfen weiter mit: Teilungen, amtlichen Lageplänen, Grenzanzeigen, Grenzwiederherstellungen.

Kostenlose Karten
Oft hilft ein Blick in unsere kostenlosen Online-Karten schon weiter: Unser GeoPortal und das Vermessungsunterlagenportal stellen eine Vielzahl an Informationen zur Verfügung.

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Die Geschäftsstelle für den Gutachterausschuss für Grundstücke im Landkreis Minden-Lübbeck.

Katasterarchiv
Auf der Suche nach alten Katasterkarten? Informieren Sie sich hier, ob Sie in unserem Archiv fündig werden können.

FAQ
Hier finden Sie Antworte auf die häufigsten Fragen, die uns bisher gestellt wurden.
- Was Macht das Katasteramt?
- Was ist das Liegenschaftskataster?
- Was kommt nach der Vermessung?
- Was ist die ABK (Amtliche Basiskarte)?
Was macht das Kataster eigentlich?
Im Liegenschaftskataster werden alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt und beschrieben. Insbesondere die Lage, Nutzung, Größe und die charakteristischen Merkmale werden in der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch aufgeführt. Außerdem werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen.Wenn Sie ein Grundstück teilen oder ein Gebäude einmessen lassen wollen, können Sie diese Aufgaben im Katasteramt des Kreises Minden-Lübbecke oder bei einem in NRW ansässigen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen lassen.
Das Liegenschaftskataster
Auf die Frage "Was ist ein Kataster?" erhält man in der Regel etwa folgende Antwort: "Das Kataster ist das vom Katasteramt geführte Verzeichnis aller Grundstücke".
Bei einer Umfrage variieren die Antworten zwar, haben aber stets den gleichen Inhalt. Auffällig ist allerdings, dass der Begriff "Kataster" immer mit dem gleichen Beispiel erklärt wird. Sogar die Lexika erklären "Kataster" ebenso (zum Beispiel Bertelsmann Volkslexikon von 1956: "Kataster, am Katasteramt ausliegendes Verzeichnis von Grundstücken", ähnlich das Neue Fischerlexikon 1981 und - etwas umfangreicher und mit historischen Anmerkungen aber inhaltlich gleich - die Brockhaus-Enzyklopädie von 1990; in Meyers Lexikon aus 2000 heißt es lapidar: "Kataster, vom Katasteramt geführtes Verzeichnis der Bodenflächen eines Landes").
In Verbindung mit dem Grundbuchamt dient das Liegenschaftskataster der Eigentumssicherung. Eigentümer, Erbbauberechtigte, Notare und alle Bürger mit berechtigtem Interesse, können das Liegenschaftskataster einsehen oder Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Grundstücke erhalten. Liegenschaftskataster und Grundbuch sind öffentliche Register, die Ihr Grundeigentum mit allen das Grundstück betreffenden Rechten und seiner genauen Abgrenzung und Größe nachweisen. Diese Nachweise werden ständig aktualisiert und in Übereinstimmung gehalten. Dies erfordert einen sehr hohen Aufwand, weil zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen zur Zeit ca. 9 Millionen Flurstücke nachgewiesen werden müssen und durch notwendige Teilungsvermessungen ständig neue hinzukommen. Um die Anzahl der nachzuweisenden Flurstücke auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren, wird dafür regelmäßig das Instrument der Vereinigung und Verschmelzung bei örtlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Grundbesitz vom Kataster- und Vermessungsamt genutzt.
Wie geht es nach der Vermessung weiter?
Nach Durchführung der örtlichen Vermessungsarbeiten werden die Ergebnisse dieser Vermessung von uns in den amtlichen Nachweis (Liegenschaftskataster) übernommen.
Über jede Fortführung des Liegenschaftskatasters erhalten Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter von uns Auszüge (Fortführungsmitteilung und/oder Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte) und bei der Übernahme von Teilungsvermessungen auch einen Kostenbescheid. Alle Veränderungen des Liegenschaftskatasters werden gleichzeitig den zuständigen Grundbuchämtern und dem Finanzamt mitgeteilt.
Die Amtliche Basiskarte 1: 5000 (ABK)
Als Nachfolger der Deutschen Grundkarte (DGK5) ist die Amtliche Basiskarte (ABK) ein unentbehrliches Produkt, welches in digitaler oder analoger Form Geobasisdaten für die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche zur Verfügung stellt. Wegen der Detailtreue, Übersichtlichkeit und Aufnahmefähigkeit zusätzlicher Darstellungen eignet sich die ABK hervorragend für die Veranschaulichung der unterschiedlichsten Sachverhalte bei vielen planerischen Aufgaben. Beispielhaft sind hier genannt: Planungen im Bereich Natur- und Umweltschutz, Flächennutzungspläne, Leitungspläne, Stadtpläne und vieles mehr. Sie wird aus einem einheitlichen digitalen Datenbestand des amtlichen Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet, und ist eine ideale Verbindung zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Kartenwerken.
Die ABK stellt die räumliche und natürliche Gliederung sowie die Erscheinungsform der Erdoberfläche (Bebauung, Eigentumsverhältnisse, Gewässer, Verkehrswege, Böschungen, Bodennutzung und Vegetation) grundrisstreu, anschaulich und vollständig dar.
Für die analoge Ausgabe (Druck oder PDF-Dokument) sind neben dem Regelmaßstab 1: 5000 noch die Maßstäbe 1: 2500 und 1: 10000 erhältlich. Die analoge ABK gibt es als Farb- oder als Schwarzweißausgabe.


