Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Gewerbliche Personenbeförderung

Wenn Sie Personen mit einem Pkw gegen Entgelt oder geschäftsmäßig befördern möchten, benötigen Sie hierfür grundsätzlich eine Genehmigung.

Dies betrifft in der Regel Taxen oder Mietwagen.

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.

Voraussetzungen

Im Antragsverfahren müssen Sie verschiedene Nachweise vorlegen. Dazu gehören insbesondere:

  • der Nachweis der Fachkunde, zum Beispiel durch eine Prüfung vor der IHK oder eine anerkannte Ausbildung,
  • der Nachweis der Zuverlässigkeit, zum Beispiel durch das Nichtvorliegen von Vorstrafen oder vergleichbaren Einträgen,
  • der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Omnibusverkehr

Wenn Sie eine Genehmigung für den Omnibusverkehr benötigen, wenden Sie sich bitte an
 die Bezirksregierung Detmold.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf dieser Seite zur Verfügung.