neugierige Kühe
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Pillendose und Spritze
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Gänse mit Wasser
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Getreide
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Biene auf Löwenzahn
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Welpen, Kitten und andere Heimtiere
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Koi an der Wasseroberfläche
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Industrielle Fleischverarbeitung
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Tiergesundheit/Tierseuchen


Die Tiergesundheit dient vor allem zwei Zielen. Dem Schutz vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen (Zoonosen) übertragen werden können, und der Bekämpfung von Tierseuchen, gegen die sich der einzelne Tierhalter nicht ausreichend schützen kann oder die ihn in seiner Existenz bedrohen. 

Im Moment stellt die Afrikanische Schweinepest eine besondere Bedrohung dar.


Nutztiere
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  • An-/Um-/Abmeldungen der Tierhaltung

    Um dieses zu gewährleisten, sind Nutztiere (hierzu gehören Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Kameliden, Gehegewild und Bienen) anzumelden. Auch Änderungen sind anzuzeigen. Die Abmeldung der Haltung einer Tierart oder die Aufgabe des Betriebes sind ebenfalls zu melden.

  • Tierkennzeichnung/Dokumentation

    Bei der Kennzeichnung sind amtliche Ohrmarken zu verwenden. Bei Verlust ist eine Nachkennzeichnung erforderlich. Ohrmarken sind beim Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen zu beziehen.

    Im Bestand muss ein Bestandsregister geführt werden.

    Einzelheiten zur Tierkennzeichnung und Dokumentation entnehmen Sie bitte auf den Seiten der einzelnen Tierarten.

  • Einsichtnahme in die QS-Auditberichte

    Aufgrund positiver Erfahrungen in anderen Kreisen bietet der Kreis Minden-Lübbecke den QS angeschlossenen Betrieben an, die Auditergebnisse bei der Risikoauswahl zu berücksichtigen. Um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, sollte das Veterinäramt den Auditbericht in der QS-Datenbank abrufen können. Dafür ist das ausdrückliche Einverständnis des Betriebsinhabers erforderlich. Eine entsprechende Ermächtigungserklärung ist an das Veterinäramt zurückzusenden. Diese Erklärung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

  • Innergemeinschaftliches Verbringen

    Das Verbringen von Tieren und Waren zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird als innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet.
    Ein Verbringen ist in den meisten Fällen nur mit Gesundheitsbescheinigungen möglich. Damit diese ausgestellt werden können, ist bei bestimmten Tierarten eine rechtzeitige Voranmeldung notwendig. Diese sollte spätestens eine Woche vor Verbringung erfolgen, sonst kann unter Umständen der vorgesehene Termin der Verbringung nicht wahrgenommen werden. Eventuell entstehende Kosten aufgrund verzögerter Abreise durch verspätete Anmeldung können nicht übernommen werden. Für die Voranmeldung können die folgenden Anträge verwendet werden:

    Transportanmeldung Geflügel

    Transportanmeldung Equide

    Transportanmeldung Rind

    Transportanmeldung Schaf/Ziege

    Transportanmeldung Schwein

    Transportanmeldung sonstige Tiere