Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Feinstaubplakette

In einigen Bereichen, insbesondere in Innenstädten, ist der Besitz einer Feinstaubplakette vorgeschrieben.

Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette dürfen dort gegebenenfalls nicht fahren.

Wo erhalten Sie eine Feinstaubplakette?

Eine Feinstaubplakette erhalten Sie:

  • in den Zulassungsstellen in Minden und Lübbecke,
  • bei anerkannten Überwachungsorganisationen, zum Beispiel TÜV oder DEKRA,
  • bei Stellen, die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannt sind.

Bitte kleben Sie die Plakette gut sichtbar von innen an die Windschutzscheibe. Geeignet ist zum Beispiel der Bereich unten rechts.

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

Folgende Fahrzeuge benötigen keine Feinstaubplakette:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge, mit denen schwerbehinderte Personen fahren oder gefahren werden

Bei Fahrzeugen für schwerbehinderte Personen ist Voraussetzung, dass im Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen eingetragen ist:

  • aG
  • H
  • Bl

Unter bestimmten Umständen kann das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde außerdem eine Ausnahmeregelung für den Verkehr nicht gekennzeichneter Fahrzeuge zu und von bestimmten Einrichtungen treffen.

Schadstoffgruppen

Fahrzeuge werden einer von vier Schadstoffgruppen zugeordnet. Die Schadstoffgruppe ist auch farblich auf der Plakette erkennbar.

Die maßgebliche Schlüsselnummer finden Sie:

  • im alten Fahrzeugschein in den letzten beiden Ziffern zu Feld 1,
  • in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den letzten beiden Ziffern der Nummer 14.1.