neugierige Kühe
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Pillendose und Spritze
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Gänse mit Wasser
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Getreide
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Biene auf Löwenzahn
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Welpen, Kitten und andere Heimtiere
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Koi an der Wasseroberfläche
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Industrielle Fleischverarbeitung
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Katzen

Für Katzen gelten die allgemeinen tierschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke am 19.12.2022 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung) beschlossen. Diese tritt am 13.02.2023 in Kraft.

Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen), verpflichtet, folgendes sicherzustellen:

  1. Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.

  2. Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:

    - TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach

    - FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn

  3. Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen.