Zum 01.08.2026 ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung (OGS) für Kinder im Grundschulalter gesetzlich beschlossen und im § 24 SGB VIII Abs. 4 geregelt. Somit ist das Jugendamt nun per Gesetz zuständig.
Offene Ganztagsbetreuung
Im Kreisjugendamtsbezirk und den dazugehörigen Kommunen Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Pr. Oldendorf, Rahden und Stemwede wurde jedoch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke und den Kommunalverwaltungen geschlossen. Diese regelt, dass die Anmeldung, Planung, Durchführung, Gestaltung, Trägerauswahl und Umsetzung in den jeweiligen Kommunen wie zuvor verbleibt und ausschließlich die Gewährleistungsverpflichtung beim Kreisjugendamt liegt.
Der Anspruch auf Ganztagsförderung (OGS) wird ab dem 01.08.2026 stufenweise geregelt und gilt für das Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder in der Klasse 1.
Ab dem Schuljahr 2027/2028 wird der Anspruch auf die Kinder der Klasse 2 und ab Schuljahr 2028/2029 auf Klasse 3 mit ausgeweitet.
Abschließend ab Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch dann für alle Grundschüler/Innen der Klassen 1 bis 4.
Bei Fragen zur Anmeldung, Planung, Durchführung, Gestaltung, Trägerauswahl und Umsetzung in Ihrer jeweiligen Kommune wenden Sie sich bitte direkt an die dortige Kommunalverwaltung.