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Katasterauskünfte

Das Service-Center des Kataster- und Vermessungsamtes finden Sie im Kreishaus (Hauptgebäude), 6. Etage, Raum 613

Katasterauskünfte

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Unsere Leistungen:

  • Flurkarte (Liegenschaftskarte, Lageplan)

    Sie können diese Auskünfte über unser Antragsformular, per formloser E-Mail oder persönlich vor Ort bestellen. Alles was wir benötigen ist die genaue Adresse des Grundstücks oder die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie eine Rechnungsadresse.

    Kosten: 

    bis DIN A330,00 €
    größer als DIN A360,00 €
    NAS oder DXF27,00 €
    Mehrausfertigungen je Seite 10,00 €



    Flurkarte oder Amtlicher Lageplan?

    In Nordrhein-Westfalen werden Flurkarte und amtlicher Lageplan oft verwechselt, sind aber für unterschiedliche Zwecke. Die Flurkarte ist eine standardisierte Katasterkarte mit Flur- bzw. Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäudeumrissen, Straßen, Wegen und Gewässern. Der amtliche Lageplan ist deutlich umfangreicher. Um diesen zu erstellen, müssen wir vor Ort Vermessungen vornehmen. Er enthält zusätzlich die Abstandsflächen und alle auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (auch nicht einmessungspflichtige) sowie Angaben zum Bebauungsplan, Baulasten, Eigentümer und noch mehr. Der amtliche Lageplan wird oft benötigt, wenn für das Bauvorhaben eine Baulast eingetragen werden muss. Sie benötigen einen solchen amtlichen Lageplan? 

  • Amtliche Basiskarte 1:5000

    Sie können diese Auskünfte über unser Antragsformular, per formloser E-Mail oder persönlich vor Ort bestellen. Alles was wir benötigen ist die genaue Adresse des Grundstücks oder die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie eine Rechnungsadresse.

    Kosten: 

    bis DIN A330,00 €
    Mehrausfertigungen je Seite10,00 €


  • Unbeglaubigte Flurkarte mit Grenzmaßen

    Diese Leistung kann nur der Eigentümer des Flurstücks beantragen, evtl. ist eine Vollmacht notwendig. Sie können diese Auskünfte über unser Antragsformular, per formloser E-Mail oder persönlich vor Ort bestellen. Alles, was wir benötigen, ist die genaue Adresse des Grundstücks oder die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie eine Rechnungsadresse.

    Kosten: 

    nach Aufwand (Zeitgebühr)27,00 € / 0,25 Std. 


  • Flurstücks- und Eigentümernachweis 

    Für diese Anfrage ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Dieses ist erfüllt, wenn Sie Eigentümer/Eigentümerin oder im Auftrag des Eigentümers handeln oder ein sonstiger Berechtigter sind. Ihre Angaben werden durch uns entsprechend geprüft.

    Kosten:

    je Flurstück30,00 €


  • Bestandsnachweis

    Für diese Anfrage ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Dieses ist erfüllt, wenn Sie Eigentümer/Eigentümerin oder im Auftrag des Eigentümers handeln oder ein sonstiger Berechtigter sind. Ihre Angaben werden durch uns entsprechend geprüft.

    Kosten:

    je Bestand (Grundbuchblatt)30,00 €


  • Geobasisdaten (zum Beispiel DXF oder NAS)

    Sie benötigen zur digitalen Weiterverarbeitung in einem Geoinformationssystem (GIS) oder Computer-Aided Design (CAD) digitale Geobasisdaten? Diese stellen wir Ihnen bereit. Sie können diese Auskünfte über unser Antragsformular, per formloser E-Mail oder persönlich vor Ort bestellen. Alles, was wir benötigen, ist die genaue Beschreibung des Gebietes der gewünschten Daten (z. B. ein Screenshot des Gebietes oder Gemarkung, Flur, Flurstück mit einem Radius, gerne auch eine schon vorhandene shape-Datei) sowie eine Rechnungsadresse. Achtung: NAS-Daten können wir nur mit berechtigem Interesse herausgeben. 

    Kosten:

    nach Aufwand (Zeitgebühr) 27,00 € / 0,25 Std. 


  • Vereinigung von Grundstücken und Verschmelzung von Flurstücken

    Um ein übersichtliches Kartenbild zu erreichen und zur Vermeidung baurechtswidriger Zustände, ist die Anzahl der Flurstücke im Liegenschaftskataster möglichst gering zu halten. Daher werden von uns Vereinigungen bzw. Verschmelzungen durchgeführt. Eine Vereinigung von Grundstücken ist möglich, wenn die zu vereinigenden Grundstücke im Grundbuch nicht oder gleichmäßig belastet sind, sowie örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

    Wir prüfen für Sie, ob eine Vereinigung oder Verschmelzung in Frage kommt und vereinbaren einen Termin mit Ihnen. An diesem können Sie persönlich (mit gültigem Ausweis) bei uns im Servicecenter (6. Etage, Raum 613) einen Antrag auf Vereinigung stellen.


    Stehen mehrere Flurstücke im Grundbuch unter einer laufenden Nummer (BVNR), bilden sie grundbuchrechtlich bereits 1 Grundstück. Die Zusammenfassung dieser Flurstücke wird als Verschmelzung bezeichnet und erfolgt ohne Antrag des Eigentümers (von Amts wegen). Jede Berichtigung des Grundbuches wird Ihnen von dem für Sie zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) bekannt gegeben.

    Falls Sie eine Baumaßnahme planen und eine vorherige Vereinigung von Flurstücken nicht möglich ist, wird oftmals die Realisierung des Bauvorhabens dennoch gelingen, wenn Sie eine Vereinigungsbaulast im Baulastenverzeichnis (geführt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde) eintragen lassen. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig.

    Kosten:

    Vereinigung oder Verschmelzung (nicht oder gleichmäßig belastet)kostenfrei


  • Hofkarte

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  • Identitätsbescheinigungen

    Die Identitätsbescheinigung ist eine Gegenüberstellung von historischen und aktuellen Flurstücksbezeichnungen. Wenn Grundbucheintragungen, Urkunden usw. historische Flurstücksbezeichnungen enthalten, kann das Kataster- u. Vermessungsamt die daraus hervorgegangenen Flurstücke ermitteln.

    Für die Bescheinigung benötigen wir die genaue Angabe der Lage des Grundstücks (Adresse oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) sowie den Grund, weshalb die Identitätsbescheinigung benötigt wird (z. B. zur Löschung vererbter Rechte). 

  • Entfernungsbescheinigung

    Entfernungsbescheinigungen dienen als Nachweis über die Länge des zurückzulegenden Schulweges. Sie können auch aus steuerlichen oder ähnlichen Gründen benötigt werden. Die Erteilung einer amtlichen Bescheinigung ist kostenpflichtig. Sie benötigen eine solche Bescheinigung? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail.

  • Unschädlichkeitszeugnis

    Ein Grundstück kann durch Hypotheken, Grund- und Rentenschulden oder durch andere dingliche Rechte belastet sein. Dennoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Teil dieses Grundstücks (Trennstück) lastenfrei zu veräußern.
    Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird festgestellt, dass das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks frei von Belastungen übertragen werden kann.

    Für die Bescheinigung wird eine Kopie des betreffenden Grundbuchblatts benötigt.

  • Bescheinigung nach §1026 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Wird ein Grundstück, das im Grundbuch mit einer Grunddienstbarkeit (z. B. Wegerecht) belastet ist, in mehrere Grundstücke geteilt, so werden nach §1026 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Grundstücksteile, die außerhalb der Grunddienstbarkeit liegen, von der Belastung frei.
    Es kann eine entsprechende Bescheinigung erteilt werden, sofern sich der Bereich der Grunddienstbarkeit aus den Unterlagen des Kataster- u. Vermessungsamtes ermitteln lässt.

    Für die Bescheinigung wird eine Kopie des betreffenden Grundbuchblatts benötigt.

  • Sonstiges Kartenmaterial 

    Sie suchen anderes Kartenmaterial? Das Kataster- und Vermessungsamt hält für Sie neben den amtlichen Nachweisen noch eine Vielzahl unterschiedlicher Daten und Karten in analoger und digitaler Form bereit. Eigene Übersichtskarten passen wir entsprechend Ihren Wünschen an. Sie können diese auch mit eigenen Mustern oder Farben füllen.
    Bei uns finden Sie auch Historische Karten, zum Beispiel vom Fürstentum Minden 1772 oder die Preußische Uraufnahme 1836 - 1850. Viele Karten schlummern in unserem Archiv und die meisten davon enthalten noch gültige Grenzen. 
    Aktuelle und alte Luftbilder (Orthofotos) finden Sie unter anderem in unserem Geoportal, diese werden von der Bezirksregierung Köln, Abteilung 7 (GEObasis.nrw) bereitgestellt. 

    Fragen Sie uns einfach und gemeinsam schauen wir, welches Kartenmaterial Ihnen weiterhilft.

    Kosten:

    nach AufwandPreis individuell


  • Individuelle Auswertungen

    Speziell für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) / andere Vermessungsstellen

    Vermessungsunterlagen zur Durchführung hoheitlicher / nicht hoheitlicher Vermessungen (speziell für ÖbVI und andere Vermessungsstellen) können online über das Vermessungsunterlagenportal NRW abgerufen werden.
    Sollten die digital vorhandenen Unterlagen für hoheitliche Vermessungen nicht ausreichen, stellt das Vermessungs- und Katasteramt auf Antrag kostenfrei Ergänzungen zur Verfügung.

    Weiterhin werden auf Antrag Vermessungsunterlagen kostenpflichtig ausgefertigt. Anträge können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen.