Jobcenter Espelkamp
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Jobcenter Espelkamp

Gebäudevorderseite Porta
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Jobcenter Porta Westfalica

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Jobcenter Petershagen

Jobcenter Bad Oeynhausen 2
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Jobcenter Bad Oeynhausen

Gebäude Jobcenter Minden
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Jobcenter Minden

Eingang Jobcenter Lübbecke
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Jobcenter Lübbecke

Johansenstraße
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Jobcenter-Verwaltung

Die Beauftrage für Chancengleichheit

Gleiche Chancen für alle !


Das Leben ist vielfältig. Genauso wie die individuelle Lebenssituation. Manchmal fehlt der Kitaplatz, oft ist die Situation als junge Familie fordernd. Um die Chancen für Menschen in besonderen Situationen zu verbessern, gibt es im Jobcenter die "Beauftragte für Chancengleichheit", kurz BCA. Sie stellt sich vor:

"Ich bin Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Ich kümmere mich um Themen wie Gleichstellung von Frauen und Männern, Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen Menschen mit Familienaufgaben und Frauen in jedem Lebensabschnitt. Dazu gehören zum Beispiel Eltern und Angehörige, die jemanden pflegen. Ich schaue mir an, welche Angebote es in der Region für diese Menschen gibt – und welche fehlen.

Meine Arbeit hat drei große Bereiche:

  • Innerhalb des Jobcenters berate und unterstütze ich die Geschäftsführung und die Arbeitsvermittlung.
  • Außerhalb des Jobcenters arbeite ich mit vielen Partnern zusammen, zum Beispiel Jugendämtern, Kammern, Frühen Hilfen und Arbeitgebern.
  • Ich koordiniere Informationen zu Themen wie Teilzeit-Ausbildung oder familienfreundliche Arbeitsbedingungen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei mir.

Hier finden Sie Informationen aus verschiedenen Quellen:

  • Informationen für Schwangere

    Sie sind schwanger und in einer finanziellen Notlage?

    Das Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke ist an sechs Standorten im Kreisgebiet für Sie da. Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Regionalteam.

    Bei uns können Sie Ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

    Bitte teilen Sie uns bei Antragstellung Ihre Schwangerschaft mit; zum Beispiel durch die Vorlage des Mutterpasses.


    Welche Leistungen stehen Schwangeren zu?

    • Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt des Kindes ein monatlicher Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des individuellen Regelbedarfes.
    • Einmalige Beihilfen für Kosten in der Schwangerschaft.
      Auf Antrag können Sie eine Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung, für Babyerstausstattung, einen Kinderwagen und Möbel für das Baby erhalten.

    Sie sind Studentin oder Auszubildende?

    Auch schwangere Studentinnen und schwangere Auszubildende, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, können den Mehrbedarf und die Beihilfen erhalten.

    Sie sind unter 25 Jahre alt und schwanger und wohnen noch bei Ihren Eltern?

    Dann kann durch die Schwangerschaft ein eigener Anspruch auf Grundsicherungsgeld entstehen, auch wenn Ihre Eltern selbst keine Sozialleistungen/ Grundsicherungsgeld beziehen.

    Wird das Zuhause zu klein mit dem Baby?

    Ab der 13. Schwangerschaftswoche können Sie beantragen:

    • Anmietung einer eigenen / größeren Wohnung
    • Wohnungseinrichtung

     

    Das Jobcenter muss vorher zustimmen und prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.


    Sie wollen Kind und Beruf vereinen?

     

    Wir beraten Sie gern zu Ihrem beruflichen (Wieder-) Einstieg nach der Geburt.

    An allen unseren Angeboten können Sie in Teilzeit teilnehmen.

    Wir helfen Ihnen auch bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz.


    Zusätzliche finanzielle Unterstützung aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind“

    In den Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis Minden-Lübbecke können Sie zusätzliche Gelder aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind“ beantragen.
    Der Antrag muss während der Schwangerschaft gestellt werden.

    Diese Gelder werden bei der Beantragung von Bürgergeld nicht als Einkommen angerechnet.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

     

    Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis Minden-Lübbecke:

    Arbeiterwohlfahrt (AWO)

    Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.

    Am Markt 16, 32312 Lübbecke
    Tel.: 05741 296 815

    E-Mail: skb-luebbecke@awo-owl.de

     

    die fam.
    Diakonie Stiftung Salem

    Fischerallee 4, 32423 Minden

    Tel.: 0571 88804 7150,  

    E-Mail: diefam@dw-minden.de

     

    donum vitae

    Stiftstraße 2, 32427 Minden
    Tel.: 0571 38 55 892, und

    Tannenbergstr. 23, 32547 Bad Oeynhausen
    Tel.: 05731 75 57 346

    E-Mail: minden@donumvitae.org

     

    Sozialdienst katholischer Frauen

    Königstraße 13, 32423 Minden, und

    Isenstedter Str. 82, 32339 Espelkamp

    Tel.: 0571 828 99-71

    E-Mail: radszat@skfminden.de

    Stand der Informationen: August 2026

  • "Elternzeit" im SGB II

    Informationen für Eltern, die Grundsicherungsgeld erhalten, mit einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensmonat

    Das können Sie bekommen:


    • Grundsicherung für Ihr Baby
      Teilen Sie die Geburt Ihres Babys dem Jobcenter mit (Geburtsurkunde vorlegen!).

     

    •  Beratung im Jobcenter zu Ihren Leistungsansprüchen
      und Ihrem beruflichen (Wieder-) Einstieg

    • Kostenfreie Betreuung in einer Kindertagesstätte/Kindergarten oder bei einer Tagesmutter (Kindertagespflege)


    • Kostenfreies Mittagessen in der Kinderbetreuung

     

    • Bildungs- und Teilhabepaket:

    Zuschüsse zu Freizeitangeboten
    (z.B. Babyschwimmen, Babymassage, Pekip, Musikschule, Theater, Kinderturnen,…)
    15€ / Monat

    Das sind Ihre Rechte und Pflichten:


    • Längstens bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes kann ein Erziehungsberechtigter in „Elternzeit“ sein. Dieser wird von den Bemühungen um eine Arbeitsstelle befreit.

    Die „Elternzeit“ ist nur für einen Erziehungsberechtigten möglich.

    Welcher Erziehungsberechtigte die „Elternzeit“ in Anspruch nimmt, muss dem Jobcenter mitgeteilt werden.

    Gesetzlich geregelt ist die „Elternzeit“ für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsgeld im § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II.

    • Beratungsgespräche zur beruflichen Zukunft müssen wahrgenommen werden.

    So können wir mit Ihnen gemeinsam bereits während der „Elternzeit“     Ihren (Wieder-) Einstieg in das Arbeitsleben planen und vorbereiten.

    Stand der Informationen: August 2026

  • Kinderbetreuung für Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren

    Gute Kinderbetreuung - Sicherer Arbeitsplatz.

    Ihre Kinder sollen gut betreut werden:

    Kinder spielen in einer  Kinder-Tagespflege oder in einer Kinder-Tagesstätte:

    Sie basteln.

    Sie singen.

    Sie machen Sport.

    Sie lernen gut zu sprechen.

    Die Kinder können dort Frühstück und Mittagessen bekommen.


    Zeit für die Aufgaben der Eltern

    Das Kind ist gut betreut.

    Sie können sich um ihre Aufgaben kümmern.

    Sie arbeiten.

    Sie suchen eine Arbeit oder Ausbildungsstelle.

    Sie kümmern sich um Ihre Wohnung.

    Sie sorgen für Ihre Familie.

    Sie lernen die deutsche Sprache.

    Sie besuchen Kurse des Jobcenters.

    Kosten

    Da Sie Grundsicherungsgeld erhalten, ist die Kinderbetreuung kostenfrei.

    Die Kosten für das Mittagessen in der Kinderbetreuung können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.


    Kinder-Tagesstätte

    Die Kinder-Tagesstätte hat einen kurzen Namen. Der Name ist KiTa. Einige KiTas nennen sich auch Kindergarten oder Familienzentrum.

    In der KiTa betreuen Erzieherinnen und Erzieher die Kinder. Für Kinder, die besondere Unterstützung brauchen, gibt es Heilpädagogen und Sonderpädagogen.

    In den Gruppen werden mehr als 5 Kinder betreut.

    Sie können folgende
    Betreuungszeiten wählen:

    • 25 Stunden in der Woche
      Die Betreuung ist vormittags bis 12:30 Uhr

    • 35 Stunden in der Woche
      Die Betreuung ist vormittags bis 14 Uhr
      Es gibt Mittagessen für Ihr Kind

    • 35 Stunden in der Woche
      Die Betreuung ist vormittags bis 12:30 Uhr und nachmittags ab 14 Uhr, ohne Mittagessen

    • 45 Stunden in der Woche
      Die Betreuung ist ganztägig.
      Es gibt Mittagessen für Ihr Kind

     

    Kinder-Tagespflege

    Tages-Mütter oder Tages-Väter betreuen die Kinder. Sie haben eine Erlaubnis vom Jugendamt, dass sie die Kinder betreuen dürfen und sich für diese Tätigkeit qualifiziert haben. Auch die Räume werden kontrolliert. Es werden höchstens 5 Kinder betreut. Sie können die Betreuungszeit selbst vereinbaren.

    Wie finde ich eine Tagesmutter/-vater?
    Die Vermittlung macht das Jugendamt.

    Wohnort Minden
    Frau Klassen, Tel.  0571 89 259
    Frau Lorenz, Tel.  0571 89 259
    Frau Lorenz, Tel.  05  Frau Lorenz, Tel.  0571 89 747 Frau Körner, Tel.  0571 89 5138                                    

    Wohnort Porta Westfalica
    Frau Wiese, Tel.  0571 79 1153
    Frau Nobis, Tel.  0571 79 1568

    Wohnort Bad Oeynhausen
    Frau Vortmeyer, Tel.  05731 14 4224
    Frau Driftmann-Möller, Tel.  05731 14 4215

    Wohnort Pr. Oldendorf oder Hüllhorst
    Frau Peper, Tel.  0571 807 15639

    Wohnort Espelkamp Außenbezirke oder Rahden
    Frau Böttcher, Tel.  0571 807 15513

    Wohnort Espelkamp Innenstadt oder Lübbecke
    Frau Hübner, Tel.  0571 807 15636

    Wohnort Petershagen
    Frau Pott-Wallossek, Tel.  0571 807 15532

    Wohnort Hille, Stemwede und Großtagespflege              

    Frau Korfsmeier, Tel.  0571 807 24620

    Stand der Informationen: August 2026


    Kita-Finder NRW

    Übersicht zur Kinderbetreuung im Kreis Minden-Lübbecke Stand 2022

    Link zur Kinderbetreuung bei der Stadt Bad Oeynhausen

    Link zur Kinderbetreuung bei der Stadt Minden

    Link zur Kinderbetreuung bei der Stadt Porta Westfalica

  • Teilzeitausbildung

  • Pflegeunterstüzung

  • weitere Informationen