Großraum- und Schwertransporte
Sie benötigen eine besondere Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes, wenn Sie einen Transport durchführen möchten, bei dem die Abmessungen oder das Gewicht bestimmte Grenzwerte überschreiten.
Diese Grenzwerte ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO.
Warum ist eine Erlaubnis erforderlich?
Die Erlaubnis dient dazu, die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs zu gewährleisten und den Transport so unproblematisch und gefahrlos wie möglich durchzuführen.
Je nach Transport können bestimmte Auflagen und Bedingungen erforderlich sein. Es kann auch notwendig sein, einen besonderen Fahrweg für den Transport festzulegen.
In vielen Bereichen, zum Beispiel in der Landwirtschaft, im Baugewerbe oder in der Industrie, werden große Geräte und Maschinen eingesetzt. Wenn diese Geräte oder Maschinen auf öffentlichen Straßen transportiert werden müssen, können die zulässigen Abmessungen oder Gewichte der Transportfahrzeuge überschritten werden.
Je nach Umfang der Abweichung kann es deshalb erforderlich sein, zum Beispiel:
- einen bestimmten Fahrtweg festzulegen,
- die Fahrzeit auf die Nachtstunden zu begrenzen,
- eine Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug vorzuschreiben oder
- eine Begleitung durch die Polizei anzuordnen.
Wie läuft das Erlaubnisverfahren ab?
Bevor die Genehmigung erteilt werden kann, wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt.
Dabei werden je nach Transport unter anderem folgende Stellen beteiligt:
- Kreise oder kreisfreie Städte,
- Bundesländer, deren Gebiet durchfahren werden soll,
- Träger der Straßenbaulast,
- Polizei,
- soweit erforderlich: Deutsche Bahn.
Auch wenn alle Beteiligten um eine zügige Bearbeitung bemüht sind und Stellungnahmen in der Regel mit modernen Kommunikationsmitteln angefordert werden, kann das Verfahren je nach Länge der geplanten Wegstrecke mehrere Tage dauern.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb in der Regel mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn des Transports.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Genehmigung benötigen Sie ein besonderes Antragsformular nach der aktuellen Richtlinie RGST.
Dieses erhalten Sie über die Seite www.vemags.de.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Hinweis bei Spezialfahrzeugen
Wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern ein Spezialfahrzeug eingesetzt wird, das bereits im unbeladenen Zustand nicht der StVZO entspricht, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
In diesem Fall muss die Ausnahmegenehmigung nach § 70 Absatz 1 StVZO in VEMAGS über die Rubrik Dokumentenverwaltung beigefügt werden.





