Prüfungsamt

Das Prüfungsamt des Kreises Minden-Lübbecke ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung der Kreisverwaltung. Es ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unmittelbar dem Kreistag unterstellt und bei Prüfungen ausschließlich an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden.

Prüferinnen und Prüfer können daher nur durch den Kreistag bestellt und abberufen werden. Diese besondere Stellung gewährleistet eine unabhängige und objektive Prüfung des Verwaltungshandelns.

Aufgaben des Prüfungsamtes

Das Prüfungsamt prüft insbesondere die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsentscheidungen. Neben klassischen Prüfungsaufgaben gewinnen Beratung, Unterstützung der Verwaltung und Korruptionsprävention zunehmend an Bedeutung.

Über die Kreisverwaltung hinaus nimmt das Prüfungsamt weitere Prüfungstätigkeiten wahr, unter anderem für drei Städte und zwei Gemeinden im Kreisgebiet, verschiedene Gesellschaften, Vereine und Verbände sowie die Mühlenkreiskliniken.

Das Prüfungsamt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichteinrichtung des Kreises Minden-Lübbecke.

Unser Selbstverständnis

Prüfung bedeutet für uns nicht nur Kontrolle. Sie soll dazu beitragen, Verwaltungsprozesse sicherer, wirtschaftlicher und transparenter zu gestalten.

Layout 5