Beteiligungsmanagement

Beteiligungsbericht

Der Kreis Minden- Lübbecke hält im Rahmen seiner wirtschaftlichen Betätigung Anteile an Unternehmen und Einrichtungen in privater und öffentlicher Rechtsform. Diese Beteiligungen bilden eine Vielfalt von kommunalen Aufgaben ab. Die Tätigkeiten der Unternehmen und die Beiträge zum Gemeinwohl umfassen unter anderem die Bereiche Gesundheitsdienste, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Kreditwirtschaft, Freizeit- und Kulturangebote, Wirtschaft und Tourismus.

Über diese Beteiligungen bringt der Kreis Minden-Lübbecke jährlich einen Bericht heraus. Die gesetzliche Pflicht, einen Beteiligungsbericht zu erstellen, ist seit dem 01.01.2019 entfallen. Der Kreis Minden-Lübbecke hat sich jedoch dafür entschieden, den Beteiligungsbericht fortzuführen.


Gesamtabschluss

Der Kreis Minden-Lübbecke ist gesetzlich verpflichtet, jährlich zum 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Im Gesamtabschluss werden der Kreis Minden-Lübbecke und seine wesentlichen Beteiligungen (in privatrechtlicher und in öffentlich-rechtlicher Form) so dargestellt, als wären sie eine wirtschaftliche Einheit. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage des Kreises einschließlich seiner Beteiligungen zu geben.