neugierige Kühe
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Pillendose und Spritze
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Gänse mit Wasser
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Getreide
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Biene auf Löwenzahn
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Welpen, Kitten und andere Heimtiere
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Koi an der Wasseroberfläche
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Industrielle Fleischverarbeitung
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Lebensmittelüberwachung

Buffetacus verschiedenen Speisen
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Der Schutz der Gesundheit der Verbraucher ist das oberste Ziel der Lebensmittelüberwachung. Dazu schützen wir Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung. Wir überprüfen den Weg unserer Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Verbraucher und greifen ein, indem wir Gefahren für Mensch und Tier auch durch behördliche Maßnahmen abwenden. Der vorbeugende Verbraucherschutz gliedert sich in zwei große Teilbereiche: Probenahme und Betriebskontrollen.


  • Beratung

    Wir beraten Verbraucher, Erzeuger, Hersteller und Händler. Sie erhalten Auskünfte bei Fragen zur betrieblichen Ausstattung im Rahmen von Betriebsneugründungen oder Umbauten im Bereich Lebensmittelherstellung und -handel oder Gastronomie. Zusätzlich werden zu Ihrer Information Merkblätter (siehe Dokumente) zu unterschiedlichen Themen zur Verfügung gestellt.

  • Betriebskontrolle

    Die Betriebskontrollen basieren auf einer Risikobeurteilung des jeweiligen Betriebes und werden weitestgehend unangemeldet durchgeführt. Die Übereinstimmung der betrieblichen Ausstattung mit den rechtlichen Vorgaben sowie die Einhaltung der Betriebs-, Fertigungs- und Personalhygiene sind ebenso wie die Überprüfung der betriebseigenen Eigenkontrollsysteme Tätigkeitsschwerpunkte. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden den Unternehmen in Form eines schriftlichen Kontrollberichts zur Verfügung gestellt.

  • Gebührenpflicht der Plankontrollen

    Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat mit Inkrafttreten der 30. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung am 14.05.2016 die Kreisordnungsbehörden verpflichtet, Gebühren für Plankontrollen der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zu erheben. Nordrhein-Westfalen folgt damit den Beispielen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wo die Gebühren bereits im Jahr 2014 bzw. Anfang 2016 eingeführt wurden.
    (Information des Verbraucherschutzministeriums NRW)

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Zeitaufwand. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt. Bei der Berechnung der für die Kontrolle erforderlichen Zeit werden auch die Zeiten für Vorbereitung, Fahrt, ggf. Warten und Nachbereitung berücksichtigt. Die Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 € wird hier ebenfalls hinzugerechnet.

    Die Kontrollfrequenzen in den Betrieben richten sich, wie bereits seit einigen Jahren praktiziert, nach der Risikobeurteilung des Betriebes. Die Betreiber können also durch ordnungsgemäßes Führen ihres Betriebes ihre Kontrollfrequenz und somit die zu entrichtenden Gebühren beeinflussen.

    Bei ortsveränderlichen Betriebsstätten wird nur für die Überprüfung der Hauptbetriebsstätte eine Gebühr erhoben, da es ansonsten zu einer übermäßigen Belastung durch wiederholt anfallende Gebühren käme.

  • Probenahme

    Die Probenahme erfolgt risikoorientiert nach einem Konzept zur Ermittlung von landesweit einheitlichen und nachvollziehbaren Bewertungskriterien und einer einheitlichen Berechnungsgrundlage für ganz NRW. Weitere Details hierzu entnehmen Sie den Seiten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.

  • Verbraucherbeschwerde

    Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnissen sollten immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

    Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie jedoch einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Auch Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben können gemeldet werden.

    Wichtig:  Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

    Um erfolgreich tätig zu werden, benötigen wir unter anderem folgende Informationen:

    • Ihren Namen und Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen (vertraulich, keine Weitergabe an Dritte)
    • Informationen über das gekaufte Lebensmittel sowie den Beschwerdegrund
    • Name und Anschrift des Lebensmittelbetriebs / der Gaststätte

    Bitte bedenken Sie, dass meistens einige Stunden bis Tage vergehen, bis ein Lebensmittel eine Erkrankung auslöst. Deshalb sollte die Liste der verzehrten Lebensmittel einschließlich der privat hergestellten mindestens einen Tag zurückreichen.

    Sie können unser Verbraucherbeschwerdeformular herunterladen, mit einem PDF-Reader öffnen und an die Lebensmittelüberwachung senden.

    Aufgrund Ihrer Beschwerde wird ein Lebensmittelkontrolleur in dem Betrieb, in dem die Beschwerdeprobe gekauft wurde, eine amtliche Kontrolle durchführen und möglichst eine Vergleichsprobe aus derselben Charge entnehmen.

    Hinweisen über Hygienemängel in Gaststätten wird ebenfalls nachgegangen. Ein Lebensmittelkontrolleur wird in dem betroffenen Betrieb eine amtliche Kontrolle durchführen und gegebenenfalls Verdachtsproben nehmen.

    Die Proben werden in das zuständige Untersuchungslabor gebracht. Nach Abschluss der Untersuchungen wird dort ein lebensmittelrechtliches Gutachten erstellt. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde setzt Sie als Beschwerdeführer vom Inhalt dieses Gutachtens beziehungsweise vom Ergebnis der Betriebskontrolle aus Datenschutzgründen in der Regel nicht in Kenntnis.

    Soweit erforderlich, leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde aufgrund dieses Befundes weitere Maßnahmen ein. Dies kann zunächst die Erhebung weiterer Nachproben oder die Durchführung weiterer Ermittlungen im Betrieb oder die Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens sein. Bei schweren Hygienemängeln kann der Betrieb auch (vorübergehend) geschlossen werden. Über diese weiteren Maßnahmen werden Sie als Beschwerdeführer aus Gründen des Datenschutzes in der Regel nicht informiert.

    Kann die Ursache einer Verbraucherbeschwerde zu gesundheitlichen Schäden bei anderen Verbrauchern führen, leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde umgehend geeignete Maßnahmen ein, um dies zu verhindern. Das kann zu einem Verkehrsverbot für das Erzeugnis und bis hin zu einer Rückrufaktion für die betroffenen Produkte oder Chargen, einer Information der Öffentlichkeit oder einer europaweiten Warnmeldung reichen.