Eingeschalter Stahlbetonbalken
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Büsching, Friedrich, © Kreis Minden-Lübbecke

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Fahrradwegweiser
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Fahrräder vor Getreidefeld
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Wohnraumförderung im Mühlenkreis Minden-Lübbecke

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt die Schaffung und den Erwerb von bezahlbarem Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen und beschließt hierzu jährlich neue Konditionen in den Wohnraumförderbestimmungen. 

geralt, © geralt@pixabay.com

Für die Jahre 2025 bis 2027 sind folgende Fördervolumina für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in NRW vorgesehen:

  • 2025:   1,9 Milliarden Euro
  • 2026:   1,9 Milliarden Euro
  • 2027:   1,9 Milliarden Euro


Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Neben Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden auch Mietwohnungen sowie Maßnahmen im Bestand mit Mitteln des Landes NRW zu attraktiven Konditionen gefördert. Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt.

Die Mitarbeitenden der Wohnraumförderung finden Sie im Bau- und Planungsamt.