Dienstleistungen für Schüler*innen und Erziehungsberechtigte
Angebote in der Übersicht
Beförderung von Schüler*innen
Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Schulträger für die Schülerbeförderung an den kreiseigenen Schulen zuständig. Nähere Informationen zu den Schülerfahrtkosten an den kreiseigenen Förderschulen und den kreiseigenen Berufskollegs finden Sie unter "Schülerbeförderung".
Hausunterricht
Hausunterricht kann auf Antrag der Eltern oder der Schule eingerichtet werden. Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Umfang sowie die entsprechenden Anträge finden Sie unter "Hausunterricht".
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Der Herkunftssprachliche Unterricht richtet sich an mehrsprachig aufwachsende Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte. Er wird vom Beginn der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe I angeboten. Mehr dazu finden Sie unter "Herkunftssprachlicher Unterricht".
Lernmittelfreiheit
Lernmittel sind Schulbücher oder andere Medien, die von den Schülerinnen oder Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Die Schulen entscheiden selber, welche zugelassenen Lernmittel eingesetzt werden.
Für jede Schulform ist ein Durchschnittsbetrag festgelegt, für den Lernmittel nach Beschluss der Schulkonferenz angeschafft werden können. Der Eigenanteil der Eltern beträgt ein Drittel des Durchschnittsbetrages. Erstattungen des Eigenanteils sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Näheres finden Sie unter "Lernmittelfreiheit".
Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung (Delfin 4)
Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzungen, um in der Schule erfolgreich lernen zu können. Die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung muss deshalb möglichst früh beginnen. Mit der Sprachstandsfeststellung wird zwei Jahre vor der Einschulung überprüft, ob die sprachliche Entwicklung eines Kindes altersgemäß ist. Die Teilnahme ist für alle Kinder verpflichtend, die keine Kindertageseinrichtung (KiTa) besucht haben oder bei denen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Entwicklungs- und Bildungsdokumentation in der KiTa nicht zugestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter "Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung".
Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF)
Mit dem sogenannten AO-SF-Verfahren wird geprüft, ob ein Kind besondere Unterstützung in der Schule braucht. Es wird geschaut, welche Hilfe das Kind beim Lernen benötigt und welcher Förderbedarf vorliegt. Das Ziel ist es, dass das Kind die passende Förderung erhält und gut lernen kann. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF)".

