Gesundheitsdienstleistende

Anmeldung von Praxen / Ambulanten Pflegediensten /
Freiberufliche Pflegekräfte
Sie müssen die Aufnahme und Beendigung der selbständigen Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf sowie die Änderung des Mitarbeiterstandes bei uns im Gesundheitsamt anzeigen.

Heilpraktikerwesen
Wenn Sie Heilkunde ausüben möchten, ohne über eine Approbation als Ärzt*in zu verfügen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Nichtärztliche Gesundheitsfachberufe
Der Kreis Minden-Lübbecke ist Standort von staatlich anerkannten Lehranstalten, die in Berufen des Gesundheitswesens ausbilden.

Private Krankenanstalten
Wenn Sie als Privatunternehmer/in gewerbsmäßig eine Klinik (Krankenhaus) betreiben wollen, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis (Konzession nach § 30 Gewerbeordnung).

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise in Gesundheitsfachberufen
Migranten und andere Personen, die im Ausland einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben und ihre Tätigkeit im Kreis Minden-Lübbecke ausüben möchten, müssen zunächst die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Ausbildung feststellen lassen.


