Gewerblicher Güterkraftverkehr
Für den gewerblichen Transport von Gütern benötigen Sie eine Genehmigung, wenn Sie dafür Fahrzeuge einsetzen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
Im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr gilt seit dem 21.05.2022 eine Genehmigungspflicht für Fahrzeuge einschließlich Anhänger ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen.
Genehmigungspflicht
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie:
- innerhalb Deutschlands ab 3,5 Tonnen Gesamtmasse eine Genehmigung,
- für Transporte innerhalb der EU und der Schweiz ab 2,5 Tonnen Gesamtmasse eine EU-Gemeinschaftslizenz.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren erhalten Sie bei den Ansprechpersonen auf dieser Seite.
Unterhalb der genannten Gewichtsgrenzen ist keine Genehmigung erforderlich.
Auch für den Werksverkehr benötigen Sie keine Genehmigung. Werksverkehr bedeutet, dass Unternehmerinnen oder Unternehmer eigene Güter selbst transportieren.
Die Aufnahme eines Werksverkehrs muss jedoch vor Beginn der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr in Hannover gemeldet werden.
Voraussetzungen für Erlaubnisse und Lizenzen
Damit eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz erteilt werden kann, müssen Sie verschiedene Nachweise vorlegen.
Dazu gehören insbesondere:
- der Nachweis der Fachkunde, zum Beispiel durch eine Prüfung vor der IHK oder eine anerkannte Ausbildung,
- der Nachweis der Zuverlässigkeit, zum Beispiel durch das Nichtvorliegen von Vorstrafen oder vergleichbaren Einträgen,
- der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Die Anforderungen für den nationalen und den internationalen Bereich sind dabei identisch.
Der Antrag ist mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Weitere Informationen zum Antrag erhalten Sie bei den Ansprechpersonen im Straßenverkehrsamt.





