Sozial-Amt
Sie wohnen im Kreis Minden-Lübbecke
und haben zu wenig Geld zum Leben.
Sie brauchen Geld vom Sozial-Amt.
Das Geld heißt
- Hilfe zum Lebens-Unterhalt oder
- Grund-Sicherung im Alter oder
- Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung
Sie wohnen im Kreis Minden-Lübbecke
und haben zu wenig Geld zum Leben.
Sie brauchen Geld vom Sozial-Amt.
Das Geld heißt
Sie müssen einen Antrag stellen
beim Sozial-Amt von Ihrer Stadt oder von Ihrer Gemeinde.
Diese Seite ist vom Kreis-Sozial-Amt.
Das Kreis-Sozial-Amt hat besondere Aufgaben.
Die besonderen Aufgaben sind:
Hilfe zur Pflege und Pflege-Wohn-Geld
Hilfe zur Pflege bedeutet:
Sie haben Pflege-Grad 2, 3, 4 oder 5.
Das Geld von der Pflege-Versicherung reicht nicht für die Pflege.
Sie können einen Antrag stellen
auf Hilfe zur Pflege.
Hilfe zur Pflege ist Geld vom Kreis-Sozial-Amt.
Pflege-Wohn-Geld ist für Wohn-Heime.
Die Wohn-Heime bezahlen mit dem Geld
zum Beispiel einen Umbau vom Wohn-Heim.
Ansprech-Person
N.N.
Kommunale Pflege-Planung
und Behinderten-Koordination
Lese-Hilfe: Ko-or-di-na-tion.
Kommunale Pflege-Planung bedeutet:
Es soll immer genug Pflege-Angebote im Kreis Minden-Lübbecke geben.
Behinderten-Koordination bedeutet:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Behinderten-Koordination
kennen alle Ansprech-Personen
für Fragen zum Thema Behinderungen.
Ansprech-Person
KONTAKT Klaus Marschall
WTG-Behörde und
Ausbildungs-Förderung
WTG ist die Abkürzung für Wohn- und Teilhabe-Gesetz.
Die WTG-Behörde hieß früher Heim-Aufsicht.
Die WTG-Behörde achtet auf die Rechte
von Menschen in besonderen Wohn-Formen,
zum Beispiel in Wohn-Heimen.

Ausbildungs-Förderung ist zum Beispiel
Geld für eine Ausbildung oder
Geld für eine Fortbildung.
Manche Eltern haben zu wenig Geld, um ihren Kindern
bei der Schul-Ausbildung oder dem Studium zu helfen.
Diese Schüler und Schülerinnen oder Studenten und Studentinnen bekommen Geld für ihre Schul-Ausbildung oder ihr Studium.
Das heißt Bundes-Ausbildungs-Förderung.
Alle Regeln stehen im Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz,
kurz BAFöG.

Ansprech-Person
KONTAKT Andreas Hilgendorf
Schwerbehinderten-Angelegenheiten

Sie wohnen im Kreis Minden-Lübbecke,
und Sie haben eine Behinderung?
Sie können beim Kreis-Sozial-Amt
zum Beispiel

Ansprech-Person
KONTAKT Helene Friesen
Integrations-Fachdienst
Lese-Hilfe: In-te-gra-tion.
Ein anderes Wort ist Eingliederung.

Sie haben Ihren Arbeits-Platz im Kreis Minden-Lübbecke
und Sie haben eine
Der Integrations-Fachdienst berät und unterstützt Sie
bei Problemen am Arbeits-Platz.
Sie brauchen für die Beratung und Unterstützung
keinen Schwerbehinderten-Ausweis.
Der Integrations-Fachdienst berät Sie,
Ihren Arbeit-Geber und die Mitarbeiter-Vertretung
zum Beispiel über
Der Integrations-Fachdienst unterstützt
zum Beispiel
Ansprech-Person: N.N.
Behinderung und Beruf
Es gibt leichte und schwere Behinderungen.
Das Kreis-Sozialamt entscheidet bei jedem Menschen
über den Grad der Behinderung, kurz GdB.
Leichte Behinderungen haben einen niedrigen GdB.
Schwere Behinderungen haben einen hohen GdB.
Was ist eine Schwerbehinderung?
Menschen mit einem GdB von mindestens 50
gelten als schwerbehindert und
bekommen einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Was ist eine Gleichstellung?
Einige Menschen mit einem GdB von 30 oder 40
finden keinen Arbeits-Platz oder verlieren ihren Arbeits-Platz.
Das Arbeits-Amt kann die Menschen gleichstellen.
Das bedeutet:
Die Menschen haben die gleichen Rechte
wie schwerbehinderte Menschen.
Fach-Stelle Behinderung und Beruf
Die Fach-Stelle Behinderung und Beruf
ist ein Büro vom Kreis Minden-Lübbecke.

Die Fach-Stelle Behinderung und Beruf
beantwortet zum Beispiel Fragen von
Ansprech-Person
KONTAKT Torsten Wiese
Leiter vom Sozialamt
KONTAKT Andreas Hilgendorf