Eingeschalter Stahlbetonbalken
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Büsching, Friedrich, © Kreis Minden-Lübbecke

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Fahrradwegweiser
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Fahrräder vor Getreidefeld
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Bau von Kreisstraßen und Radwegen

Der Kreisstraßenbaubereich ist zuständig für die Planung, den Bau und Umbau von Kreisstraßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung im gesamten Kreisgebiet und von parallel dazu verlaufenden Rad- und Gehwegen.

Diese Aufgabe umfasst neben der Planung bis zur Baureife auch die Ausschreibung, die Bauleitung und Bauüberwachung sowie die Abrechnung der einzelnen Baumaßnahmen. Dazu gehören auch die Abwicklung des Grunderwerbs und der Abschluss aller damit zusammenhängenden Verträge.

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses

    Durch bauliche Maßnahmen, zum Beispiel den Bau von Kreisverkehrsplätzen, Fahrbahneinengungen, Fahrbahnteilern, Querungshilfen und Ähnlichem, wird ein zusätzliches Maß an Sicherheit geschaffen. Gefahrenpunkte werden entschärft.

    Dies ist der Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Infrastruktur und zur Optimierung des Verkehrsflusses.

  • Kommunaler Straßenbau wird gefördert

    Zur Finanzierung einzelner Baumaßnahmen sind vom Kreisstraßenbau- und Verwaltungsbereich im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbau Förderanträge vorzubereiten, bei der Bezirksregierung Detmold zu stellen und nach Abschluss der Maßnahme entsprechend abzurechnen.

  • Ohne überbaubare Fläche geht es nicht

    Die Realisierung der unterschiedlichen Baumaßnahmen des Kreisstraßenbaubereichs ist vielfach nur mit zusätzlichem Grunderwerb möglich.

    Der Neubau bzw. die Umgestaltung der Kreisstraßen (beispielsweise Ausbau von Kreuzungen zu Kreisverkehrsplätzen oder ähnlich), aber auch die Neuanlegung von Rad- und Gehwegen ist oft nur dann umzusetzen, wenn hierfür der erforderliche Grund und Boden bereitgestellt werden kann.

     Zu den Aufgaben zählen neben den eigentlichen Grunderwerbsverhandlungen unter anderem auch die Vorstellung der Baumaßnahme bei den Anliegerinnen und Anliegern und anderen Interessierten sowie die Vorbereitung und Umsetzung der notariellen Grundstückskaufverträge bis hin zu Kaufpreis- und Entschädigungszahlungen.