Verschiedene Planverfahren laufen in der Kreisplanungsstelle zusammen bzw. der Kreis Minden-Lübbecke wird darin von der Kreisplanungsstelle vertreten.
Landes-, Regional- und Bauleitplanung
Landesplanung
Die Landesplanung hat die Aufgabe, durch gesetzliche Vorgaben, durch Pläne, Programme, Verfahren und Maßnahmen die unterschiedlichsten Ansprüche an den Raum zu regeln. Die Inanspruchnahme von Flächen durch Siedlungen, Gewerbe, Freizeiteinrichtungen und Infrastruktur muss mit dem Erfordernis des Bewahrens und Erhaltens der Natur- und Kulturlandschaft in Einklang gebracht werden. Die Darstellung der grundsätzlichen Ziele der Landesplanung und der Landesentwicklung sowie deren räumliche Zuordnung erfolgt im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
In der Zeit vom 23.06. bis 28.07.2023 erfolgt die Auslegung der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
Wie sie sich hierbei einbringen können, erfahren Sie unter Startseite | Landesplanung NRW
Regionalplanung
Die Regionalplanung ist in NRW Aufgabe der Bezirksregierungen. Im Regionalplan werden für die Regierungsbezirke auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans die Grundsätze und Ziele für die regionale Entwicklung festgelegt. Der Regionalplan ist gleichzeitig Landschaftsrahmenplan und gibt als solcher auch die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor.
Das Kreisgebiet Minden-Lübbecke liegt im Regionalplan OWL aus dem Jahr 2024. Auch nach der Aufstellung des Regionalplanes sind neuere Erfordernisse und Entwicklungen zu berücksichtigen und Änderungsverfahren durchzuführen.
Alle Informationen zum und den Regionalplan OWL selbst finden Sie hier.
Bauleitplanung
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen - unter diesem Begriff werden Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zusammengefasst - ist Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Flächennutzungsplan stellt die Entwicklung eines Stadt- oder Gemeindegebietes in Grundzügen dar.
- Der Bebauungsplan hingegen legt die konkreten Baumöglichkeiten für ein bestimmtes Gebiet fest. Er hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger und regelt, ob und wie gebaut werden darf.
Die Bauleitpläne werden von den Städten und Gemeinden in einem förmlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Mitwirkung und Mitgestaltung ihres baulichen Umfeldes und der städtebaulichen Entwicklung ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Flächennutzungs- und Bebauungspläne finden Sie im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke.





