
Trennungs- und Scheidungsmediation und Familienmediation
Was bedeutet Mediation?
Mediation ist nicht das selbe wie „Medit-ation“. Es ist also keine Entspannungs- und Konzentrationsübung nach fernöstlichem Vorbild. Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung im außergerichtlichen Bereich mit Hilfe einer neutralen Person. Die Mediation hat ebenfalls wie die Meditation eine lange Tradition und wird in vielen Ländern erfolgreich durchgeführt. Mediation könnte auch mit „Vermittlung“ umschrieben werden. Sie gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung, da sich die Streitkultur in unserer Gesellschaft negativ verändert.
Bei der Mediation ist eine Mediatorin oder ein Mediator anwesend. Diese Vermittlungsperson besitzt eine besondere Ausbildung und vermittelt zwischen zwei oder mehreren Streitparteien, z. B. bei einem Paar, das sich gerade trennt oder vor längerer Zeit getrennt hat. Hier befindet man sich in der Trennungs- und Scheidungsmediation. Mediator*innen helfen den Konfliktparteien, festgefahrene Auseinandersetzungen zu lösen und versuchen neue Wege zu einer fairen und befriedigenden Lösung ohne Verlierer*innen zu finden. Die Vermittlungsperson gibt keine Lösungen vor, sondern ermutigt die Parteien dazu eigene Lösungen zu finden. Am Ende steht eine schriftliche Vereinbarung, mit der alle Beteiligen einverstanden sein sollen. Mediation ist eine Alternative zur Konfliktlösung vor dem Familiengericht, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung. Mediation ist in Deutschland in einem eigenen Gesetz seit 2012 verbindlich geregelt. Sie ist auch in anderen Bereichen wie der Wirtschaft, dem Arbeitsleben, den Erbschaftsauseinandersetzungen, den Nachbarschaftsstreitigkeiten oder in der Politik und Verwaltung zu finden.
Bei uns in der Erziehungs- und Familienberatung in Minden können sich getrennt lebende Elternteile und Ex-Paare zu einer Familien-Mediation anmelden, wenn sie unüberwindliche Streitigkeiten haben oder eine gerichtliche Auseinandersetzung keinen wirklichen Fortgang mehr hat. Voraussetzung ist immer, dass minderjährige Kinder von den Trennungs- und Scheidungsstreitigkeiten der Eltern betroffen sind. Die Elternteile melden sich bei uns entweder freiwillig zur Mediation an oder werden von den Familiengerichten dazu verpflichtet. Diese verpflichtende Mediation hat aber ihre Grenzen. Die Freiwilligkeit ist eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen der Mediation. Das Gericht setzt eine Entscheidung in Familiensachen für die Dauer der Mediation vorübergehend aus (§278a ZPO). Nur wenn Eltern nach dem verpflichtenden Anfang der Mediation weitermachen wollen, können sie die Mediation freiwillig zum Abschluss bringen. Anderenfalls kann der Fortgang der „Streitbeilegung“ weiter beim Familiengericht betrieben werden. Wenn Elternteile es schaffen, sich auf einen freiwilligen Mediationsprozess einzulassen, sind die Chancen auf eine gute, faire und zufriedenstellende Einigung hoch. Die abschließende Mediationsvereinbarung kann dann einen bindenden Charakter für die Eltern erlangen.
Wichtig ist, dass Sie bei unserem Mediator Herrn Uwe Bringewatt nicht bereits Einzeltermine wahrgenommen haben sollten. Er ist nach § 5 Mediationsgesetz zertifiziert und dürfte dann keine Mediation mehr durchführen. In diesem Fall kommt aber eine allgemeine Trennungs- und Scheidungsberatung bei uns für Sie in Frage.
Bei weiteren Fragen dazu rufen Sie bitte in unserem Sekretariat an.
