Die Einschuluntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung (gem. § 54 Schulgesetz NRW). Nordrhein-Westfalen führt diese standardisierte Untersuchung flächendeckend in allen Kommunen durch.
Einschuluntersuchung

Durch die zuständigen Städte, Gemeinden oder Schulen werden Sie als Erziehungsberechtigte über die Schulpflicht Ihres Kindes zum jeweiligen Schuljahr (Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zum 30. September), benachrichtigt.
Eine Einladung zu der Einschuluntersuchung erhalten Sie vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Es werden erst die älteren Kinder und dann die jüngeren Kinder eingeladen. Über einen QR-Code können Sie online einen Elternfragebogen ausfüllen und werden anschließend per Link zur Terminbuchung weitergeleitet. Die Untersuchungen werden an verschiedenen Standorten (Bad Oeynhausen, Espelkamp, Minden) angeboten, wobei die Wahl des Untersuchungsortes vom Wohnort unabhängig ist.
Schulpflichtig werdende Kinder, die im Kindergarten integrative oder heilpädagogische Förderung erhalten haben, untersucht eine Ärztin des KJGD ab dem Herbst vor der Einschulung und unterstützt Sie bei notwendigen Anträgen.
Die Einschulungsuntersuchung gilt auch für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Voraussetzung für die Untersuchung dieser Kinder durch den KJGD ist eine vorherige Anmeldung dieser Kinder bei der zuständigen Schule.
Ablauf:
✔ Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit
✔ sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening (SOPESS)
- Sprechen und Sprache
- Wahrnehmungsfähigkeit (optisch und akustisch)
- Aufmerksamkeit
- Verständnis für Mengen und Zahlen
- Bewegungsentwicklung (Fein- und Grobmotorik)
Erklärvideos für Eltern
Infos zur Einschulung
Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen Was passiert bei der Einschulungsuntersuchung?
Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen Wie funktioniert der Hörtest?
Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen
