Wenn Sie Betäubungsmittel für den persönlichen Bedarf ins Ausland mitnehmen wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Arznei- und Betäubungsmittel im Reiseverkehr

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Für Reisen im Schengen Raum bzw. für Reisen in andere Länder können Sie den entsprechenden Vordruck herunterladen. Diese Bescheinigung müssen Sie von Ihrem verschreibenden Arzt / ihrer verschreibenden Ärztin ausfüllen und unterschreiben lassen.
Im Anschluss können Sie den unterschriebenen Vordruck hier hochladen.
Nach erfolgter Prüfung rufen wir Sie an und vereinbaren einen persönlichen Termin für die Beglaubigung des Originals.
Diese Bescheinigung ist gebührenpflichtig. (20,00 €)
