Gleichstellungsarbeit in der Kreisverwaltung


Einen Schwerpunkt ihrer Arbeit nimmt die Gleichstellungsbeauftragte im internen Bereich der Kreisverwaltung wahr. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen auf allen Ebenen und in allen Fachgebieten herzustellen – unter Beachtung des Leistungsprinzips. Darüber hinaus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden.

Dieser Teil der Arbeit ist durch das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sehr genau festgelegt. So wird die Gleichstellungsbeauftragte bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen (insbesondere Personalentscheidungen) beteiligt. Sie wirkt mit bei der Aufstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplans. 

Auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung gehört zu ihren Aufgaben. Sie arbeitet in verschiedenen hausinternen Arbeitskreisen mit und ist Mitglied der Stellenbewertungskommission.

Zudem konzipiert die Gleichstellungsstelle Veranstaltungen mit verschiedenen Schwerpunkten, teils in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen der Kreisverwaltung oder vernetzten Facheinrichtungen. Desgleichen bietet sie Fortbildungen unter Geschlechteraspekten für die Beschäftigten und auch explizit für die Führungskräfte an.