Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke sollen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe motivieren, Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen und Sie dabei finanziell unterstützen.
Anträge und Richtlinien der Jugendförderung
Ziel der Förderung ist es, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken sowie ihre gesellschaftliche und demokratische Teilhabe zu fördern.
Die Träger können nach den Richtlinien Zuschüsse für die Durchführung von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit beantragen.
Gefördert werden unter anderem Angebote aus den Bereichen:
- Ehrenamtsausbildung,
- Freizeitaktionen,
- Projekte der außerschulischen Bildung,
- geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendarbeit sowie
- Materialanschaffungen.
Sie planen als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe eine Maßnahme und möchten wissen, ob diese nach den Richtlinien förderfähig ist?
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Fragen zu den Fördervoraussetzungen und der Beantragung.
Förderung einzelner Maßnahmen und Angebote der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen - Ziff. 1.1.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Freizeiten und Tagesausflüge - Ziff. 1.2.1.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine internationale Begegnung - Ziff.1.2.2.
Teilnahme Liste ohne Ferienspiele und Ferienaktionen
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes - Ziff. 1.3.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Materialkosten - Ziff. 1.4.
Ferienspiele und-aktionen
Förderung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Sonstige Förderung des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke